Die Fördersätze für Photovoltaikanlagen, die vom 1. August 2018 bis zum 31. Oktober 2018 in Betrieb genommen werden, werden um jeweils ein Prozent pro Monat sinken. Grund ist der rechnerisch hohe Zubau, wie die Bundesnetzagentur erklärt.
Die Fördersätze für Strom aus Photovoltaikanlagen außerhalb der Ausschreibung werden nach den EEG-Regeln monatlich angepasst. Entscheidend hierfür ist der Bruttozubau der letzten sechs Monate, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. In diesem Zeitraum liegt der Bruttozubau für zwölf Monate mit 2.727 Megawatt knapp über dem gesetzlich festgelegten Ausbaupfad von 2.500 Megawatt. Nach Angaben der Bundesnetzagentur wurden allein im Juni 2018 rund 342,5 Megawatt Leistung neu installiert.
Im Rahmen der Berechnung der Vergütungssätze werden die in den Monaten Januar 2018 bis Juni 2018 gemeldeten Zahlen berücksichtigt. Hierin sind alle Meldungen in diesem Zeitraum, auch Nachmeldungen und Korrekturen von Anlagendaten enthalten. Der sogenannte Bruttozubau setzt sich zusammen aus den Anlagen im Melderegister und den Freiflächenanlagen aus dem Anlagenregister. (nhp)
Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Photovoltaikanlagen stellt die Bundesnetzagentur auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-v zu finden. Die Zahlen zum Anlagenregister sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-a veröffentlicht.