Anlagenbetreiber sind verpflichtet, alle Erzeugungsanlagen inklusive Batteriespeicher bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister anzumelden. Über 1,1 Millionen Betreiber sind ihrer Pflicht bereits nachgekommen, nach aktuellem Stand werden jedoch laut Bundesnetzagentur schätzungsweise 300.000 Anlagen nicht fristgerecht eingetragen sein. Dabei geht es in erster Linie um Photovoltaikanlagen auf Hausdächern, aber auch um andere Energiestandorte.
Über das Webportal der Bundesnetzagentur registrieren
Den Anlagenbetreibern droht die Aussetzung und Kürzung der Förderung für den eingespeisten Strom ab Februar kommenden Jahres. Die Registrierung erfolgt online über das Marktstammdatenregister-Webportal der Bundesnetzagentur und muss bis 31. Januar nächsten Jahres abgeschlossen sein, damit die Förderung weiter fließt.
Auch wenn das Portal an der einen oder anderen Stelle etwas benutzerfreundlicher gestaltet sein könnte, sollten Anlagenbetreiber sich jetzt die Zeit nehmen, um ihre Anlagen anzumelden. Deutlich komplizierter werde es, wenn der Zahlungsstopp erst einmal erfolgt sei, meint der Branchenverband BDEW. Das Geld werde bei Nachmeldung zwar zum Teil rückwirkend ausgezahlt, der Aufwand dürfte aber ein Vielfaches höher sein als die fristgerechte Registrierung. (nhp)
Weitere Aktuelle News zur EEG-Novelle:
Bundesrat: Eigenverbrauch bis 30 kW stärken
KMU-Verband: EEG-Novelle ist Frontalangriff auf den Mittelstand