Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
AKTUELLE MELDUNGEN

Bundesnetzagentur startet technologieoffene Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat mit der gemeinsamen Ausschreibung von Marktprämien für Photovoltaik- und Windkraftanlagen begonnen. Grundsätzlich gelten die Regelungen des EEG für die technologieneutralen Ausschreibungen – mit einigen Ausnahmen.

Die Bundesnetzagentur hat die erste technologieoffene Ausschreibung für Photovoltaik- und Windkraftanlagen gestartet. Eigentlich ist für das Ende der Auktion der 1. April 2018 vorgesehen. Da dieser Tag ein Sonntag ist und der 2. April ein Feiertag (Ostermontag), können Projektierer ihre Gebote bei der Bonner Behörde noch bis zum 3. April 2018 einreichen. Bei dieser Ausschreibung treten die beiden Technologien gegeneinander in den Wettbewerb, was bei den Branchen für Kritik sorgt. Schließlich sollten sie eher gemeinsam installiert, statt gegeneinander ausgespielt zu werden. Die Bundesregierung begründet diese Ausschreibungen mit einer Vorgabe der Europäischen Kommission, die unter anderen solche Auktionen als Voraussetzung für die Genehmigung der EEG-Förderung festgelegt hat.

Solarparks bis 20 Megawatt zugelassen

Grundsätzlich gelten für beide Technologien die Regeln, die im EEG für die jeweiligen Ausschreibungen vorgesehen sind. Es gibt aber auch Abweichungen. Unter anderem wird die Vergütung für Windkraftanlagen nicht nach dem sogenannte Referenzmodell, sondern unabhängig vom Standort der Anlage berechnet. Zudem werden die Privilegien der Bürgerenergiegesellschaften in den gemeinsamen Ausschreibungen generell nicht angewendet. Für die Photovoltaik wird die Obergrenze von zehn Megawatt pro Projekt teilweise aufgehoben. In bestimmten, vom Strukturwandel bei der Braunkohleverstromung betroffenen Landkreisen können auch Solarparks mit einer Leistung von bis zu 20 Megawatt an der Auktion teilnehmen.

Beschränkungen in einigen Netzgebieten

Außerdem wird noch eine sogenannte Verteilernetzkomponente vom abgegebenen Gebot abgezogen. Das heißt, der Projektierer, der eine Anlage in einem Verteilnetzausbaugebiet plant gibt ein normales Gebot ab. Von diesem Gebot zieht die Bundesnetzagentur eine vorgegebene Summe ab, womit der Projektierer eine geringere Marktprämie bekommt, als er im Angebot angegeben hat. Mit dieser Verteilernetzkomponente sollen die Kosten der Netz- und Systemintegration, die durch den Zubau neuer Windenergie- und Solaranlagen in den Verteilnetzen entstehen, bei der Ausschreibung berücksichtigt werden. Denn sie gelten nur in Netzgebieten, in denen schon sehr viele Ökostromanlagen angeschlossen sind, wobei hier die Technologien berücksichtigt werden. So können Photovoltaikanlagen ohne Strafabzug in Regionen gebaut werden, in denen viele Windkraftanlagen am Netz sind und umgekehrt.

200 Megawatt ausgeschrieben

Die Ausschreibungen finden nach dem Bay-as-bid-Verfahren statt. Das heißt, jeder Projektierer und Investor bekommt die Marktprämie, die er im Rahmen der Auktion geboten hat – abzüglich einer eventuellen Verteilernetzkomponente. Insgesamt schreibt die Bundesnetzagentur 200 Megawatt Leistung aus. Das Höchstgebot beträgt für beide Technologien 8,84 Cent pro Kilowattstunde. Die Gebote von Windkraftprojekten werden nur berücksichtigt, wenn sie eine bundesimmissionsrechtliche Genehmigung vorweisen und bis spätestens zum 13. März 2018 im Anlagenregister gemeldet sind. (su)