Die Bundesnetzagentur hat mit der zweiten gemeinsamen Ausschreibung von Vergütungen für Solar- und Windkraftwerke begonnen. Sie nimmt noch bis zum 2. November Gebote entgegen.
Die Bundesnetzagentur hat eine neue Runde der technologieoffenen Ausschreibungen von Solarpark- und Windkraftleistung begonnen. Sie versteigert Vergütungen für Strom aus Anlagen mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt. Es ist die zweite Auktion dieser Art, bei der sich Projektierer der beiden Technologien gegeneinander um die Marktprämie für den eingespeisten Strom bewerben.
Obergrenze liegt bei 8,75 Cent pro Kilowattstunde
Noch bis zum 2. November 2018 können Projektierer und Investoren ihre Gebote bei der Bundesnetzagentur in Bonn abgeben. Wie bei der vorhergehenden Ausschreibung bekommen auch dieses Mal die Gewinner die Einspeisevergütung für den Strom, die sie geboten haben. Allerdings gilt eine Preisobergrenze von 8,75 Cent pro Kilowattstunde. Außerdem gilt auch wieder eine Verteilnetzkomponente, die Projekte in bestimmten Regionen Deutschlands mit einem Gebotsaufschlag belegt. Weitere Teilnahmevoraussetzung und Details über die Ausschreibung finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur. (su)
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