Die Frequenzen mit 450 Megahertz (Mhz) werden nun über ein Ausschreibungsverfahren vergeben. So können Sicherheitsbelange und spezielle Schutzanforderungen der Energie-und Wasserwirtschaft bei der Auswahl des Zuteilungsinhabers besser berücksichtigt werden. Mit der Veröffentlichung der Vergabeentscheidung sei das Ausschreibungsverfahren eröffnet, teilt die Bonner Behörde mit. Die Unternehmen könnten bis zum 18. Dezember 2020 ihre Bewerbungen einreichen.
Eigenständige Funknetze für Netzbetreiber
Grund für die Entscheidung: Die Energiebranche ist auf eine flächendeckende, notfallsichere Kommunikation angewiesen. Insbesondere die Netzbetreiber haben die wichtige Aufgabe, jederzeit eine sichere und zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten und diese im Fall eines flächendeckenden Ausfalls schnell wiederherzustellen. Hierfür können sie nicht auf Angebote des öffentlichen Mobilfunks zurückgreifen, sondern nur auf eigenständige Netze mit besseren Ausbreitungsbedingungen, einer guten Flächenversorgung und Gebäudedurchdringung. Ein weiterer Vorteil sei, dass für den Frequenzbereich 450 MHz auch LTE-fähige Endgeräte und Hardware zur Verfügung stünden.
113 Millionen Euro
Für die Zuteilung der Frequenzen habe der erfolgreiche Bewerber eine Zuteilungsgebühr von rund 113 Millionen Euro zu zahlen. Eine entsprechende Gebührenverordnung wird laut Netzagentur in Kürze erlassen. Die Zahlungsmodalitäten sehen demnach auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen vor. Denn aufgrund der guten Ausbreitungseigenschaften bieten sich die 450-MHz-Frequenzen an, um kosteneffizient ein funktionsfähiges, ausfallsicheres Funknetz aufzubauen. Und die bestehenden Nutzungsrechte laufen zum Ende 2020 aus. (nhp)
Für Abonnenten: Netzintegrierte Stromspeicher könnten sich ein neues Geschäftsmodell erschließen – indem sie am Spotmarkt der Strombörse agieren.
Weiter News rund um die Energiewende:
Studie: Wasserstoffpläne erschweren 65-Prozent-Ziel bei Ökostrom