An den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Hybridanlagen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Die ausgeschriebene Menge umfasste ein Volumen von 583 Megawatt. Dieses Volumen wurde fast erreicht: Es gingen 48 Gebote mit einer Gebotsmenge von 564 Megawatt ein. Sämtliche Gebote bezogen sich auf Anlagenkombinationen von Solaranlagen und Speichern. Fünf Gebote wurden in dieser Runde vom Verfahren ausgeschlossen, teilte die Bundesnetzagentur mit. Somit konnte 43 Geboten ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 512 Megawatt.
Bayer vorn mit insgesamt 24 Zuschlägen für Projekte
Die Gebotswerte der Gebote mit Zuschlag erreichen Werte von 6,78 bis 9,17 Cent pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert entspricht mit 8,33 Cent dem Wert der vorherigen Gebotsrunde. Er liegt deutlich unter dem Höchstwert von 9,18 Cent pro Kilowattstunde. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Bayern (245 Megawatt für 24 Zuschläge), gefolgt von deutlich geringerem Volumen für Standorte in Mecklenburg-Vorpommern (79 Megawatt bei vier Zuschlägen) sowie Schleswig-Holstein (73 Megawatt mit insgesamt fünf Zuschlägen). (nhp)
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