Eigenheimbesitzer, die sich eine Brennstoffzelle in ihr Eigenheim bauen, erwartet ein ordentlicher Zuschuss vom Staat. Denn die Energiewende soll endlich auch in den Heizungskellern hierzulande ankommen. Seit Dezember 2016 läuft das Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums für stationäre Brennstoffzellenheizungen.
Das Programm ist Bestandteil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der Bundesregierung, die damit die Markteinführung der innovativen Brennstoffzellentechnologie unterstützen will.
Ziel des Programms ist es, stationäre Brennstoffzellenheizungen am Markt zu etablieren. Eigentümer von Wohngebäuden erhalten demnach beim Kauf eines Brennstoffzellengeräts direkte Zuschüsse: Die Förderung gibt es für Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis fünf Kilowatt elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Wohngebäuden – je nach elektrischer Leistung der Heizanlage gestaffelt.
Los geht es mit einem Grundbetrag von 5.700 Euro plus einem Zusatz von 450 Euro je angefangenen 100 Watt elektrischer Leistung. Konkret wird eine Anlage mit 250 Watt elektrischer Leistung mit 7.050 Euro gefördert, für 2,5 Kilowatt gibt es 16.950 Euro. Die Obergrenze liegt bei 28.200 Euro für fünf Kilowatt Stromleistung.
Wer kann Anträge stellen?
Förderberechtigt sind alle privaten Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Nicht gefördert werden Häuser mit Übernachtungsbetrieb, Wochenend- und Ferienhäuser sowie Gästewohnungen. Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss.
Auch nach dem Kauf eines sanierten Wohngebäudes kann dort ebenfalls ein bereits eingebautes Brennstoffzellensystem mit einem Zuschuss gefördert werden. Eine Förderung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme möglich. Der Antrag ist laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) allerdings noch vor Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
Anforderungen ans System
Zugleich stellt das Förderregime einige Anforderungen an das ausgewählte Brennstoffzellensystem: Beim Einbau durch einen geschulten Fachhandwerker ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Zudem muss das Gerät bei der Inbetriebnahme einen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 82 Prozent und einen elektrischen Wirkungsgrad von mehr als 32 Prozent erreichen.
Eine definierte Mindesteffizienz muss das System dann über eine Dekade halten: Für die Brennstoffzelle ist ein Vollwartungsvertrag über mindestens zehn Jahre abzuschließen, der einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 26 Prozent während der Vertragslaufzeit gewährleistet.
Förderung kombinierbar?
Der Zuschuss wird nach einer Prüfung durch die KfW auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum nächsten Monatsende nach der Prüfung. Es gibt allerdings eine weitere Fördergrenze für die Brennstoffzellensysteme: Maximal werden dabei laut KfW-Bank 40 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Die Förderung ist zudem und ausschließlich mit den KWKG-Zulagen kombinierbar. Eine Stromsteuerbefreiung für den Eigenverbrauch für selbst erzeugten Strom ist nicht zulässig. Die KfW-Bank weist darauf hin: „Falls der Antragsteller von mehreren Fördermittelgebern Beihilfen erhält, muss eine Kumulierungsprüfung vorgenommen werden.“
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa)
Förderung eines Mini-BHKW für Gewerbetreibende
Mit maximal 3.575 Euro fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, die Installation von Brennstoffzellen-BHKW durch Gewerbetreibende oder Besitzer von Mehrfamilienhäusern. Der Zuschuss für Mini-KWK setzt sich aus einer Basisförderung von 1.900 Euro und einem Stromeffizienzbonus zusammen.
Die Basisförderung gibt es für ein BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu einem Kilowatt. Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu vier Kilowatt werden mit jeweils 300 Euro zusätzlich pro installiertem Kilowatt gefördert. Für noch größere Anlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt beträgt der Zuschuss ab dem fünften Kilowatt für jedes weitere nur noch 100 Euro. Dazu kommt jedoch noch ein Stromeffizienzbonus, der 25 Prozent der Basisförderung beträgt. Das wären dann 475 Euro.
Achtung: Die Förderung aus dem KfW-Programm 433 und der Zuschuss der Bafa sind nicht miteinander kombinierbar.
KfW-Förderung 433
In vier Schritten zum Zuschuss
Tipp der Redaktion
Kosten für Wartung sind ebenfalls förderfähig!
Nicht nur die Kosten für das Brennstoffzellensystem sind förderfähig. Auch die fest vereinbarten Kosten eines Vollwartungsvertrags zählen in den ersten zehn Jahren dazu, ebenso wie das Honorar für den beauftragten Energieeffizienzexperten.