Die Bundesregierung hat die Förderung von Brennstoffzellen auch auf private Unternehmen, Kommunen sowie kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen ausgedehnt. Zudem sind Bafa- und KfW-Zuschuss kombinierbar.
Durch das Anreizprogramm Energieeffizienz werden nun Brennstoffzellen mit einer elektrischen Leistung zwischen 0,25 und fünf Kilowatt elektrischer Leistung in sämtlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden (Neubau und Bestand) gefördert. Bisher bestand die Förderung nur für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.
Förderungsfähig sind die Kosten für das Brennstoffzellensystem und dessen Einbau, die Kosten für einen Vollwartungsvertrag in den ersten zehn Jahren sowie die Kosten für die Leistungen eines Energieeffizienzexperten. Abhängig von der elektrischen Leistung der eingebauten Brennstoffzelle beträgt die Zuschusshöhe zwischen 7.050 und 28.200 Euro. Dabei setzt sich die Forderung zusammen aus einem Festbetrag von 5.700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag von 450 Euro je angefangene 100 Watt elektrische Leistung.
Mit Bafa-Förderung kombinierbar
Der Zuschuss für Brennstoffzellen erfolgt nach KfW 433. Dieser darf ausschließlich mit der Förderung für KWK-Anlagen nach dem „Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (KWKG) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. Besonders interessant ist diese Nachricht für Besitzer von mehrgeschossigen Wohnimmobilien, die über den Einbau einer Brennstoffzelle in ein besonders günstiges Energieniveau gelangen. Dann wird es möglich sein, auch weitere Effizienzmaßnahmen bei der Renovierung für die Fassadendämmung, neue Fenster oder den Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu beantragen.
Die Verein ASUE begrüßt die Ausweitung der Förderung, weil die Verwendung von Brennstoffzellen, insbesondere in mehrstöckigen Wohngebäuden, zu einem hohen Effizienzgewinn und einer sicheren Stromversorgung bei gleichzeitiger Wärmenutzung entspricht. (nhp)