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Bevor der Rücken schmerzt

Solarmodule wiegen gut 20 Kilogramm, Doppelglasmodule unter Umständen noch mehr. Sie zu heben und bei der Installation auf dem Dach zu bewegen, ist schwere körperliche Arbeit. Auch die Wechselrichter sind gelegentlich sehr gewichtig, vor allem bei größeren Leistungen. Die Träger der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ weisen darauf hin, dass die Installateure ein Recht auf Vorsorge haben.

Konkret geht es um Tätigkeiten, die mit Gefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sein können. Hierzu zählen zum Beispiel das Heben und Tragen von Lasten, sich ständig wiederholende Bewegungsabläufe oder das Arbeiten in Zwangshaltung.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge berät der Betriebsarzt über Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit. Unterschieden wird in Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die betriebsärztliche Beratung zu Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System gehört zur Angebotsvorsorge. Das heißt, der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten die Vorsorge vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen anbieten. Den Beschäftigten steht es frei, das Angebot anzunehmen.

Keine Pflicht zur Teilnahme

Eine Pflicht zur Teilnahme, wie zum Beispiel bei Eignungsuntersuchungen, besteht nicht. Die Kosten für die Vorsorge trägt der Arbeitgeber. Die individuelle Beratung und Aufklärung des Arbeitnehmers über persönliche Gesundheitsrisiken bei seiner Arbeit steht dabei im Vordergrund. Eine körperliche Untersuchung findet nur dann statt, wenn es der Betriebsarzt für erforderlich hält und der Arbeitnehmer damit einverstanden ist. „Körperlich schwere Arbeit kommt immer noch in vielen Berufen vor“, sagt Jürgen Bünger, Professor am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IPA). „Gleichzeitig gehören Muskel-Skelett-Erkrankungen, vor allem des Rückens, zu den häufigsten chronischen Erkrankungen. Arbeitsmedizinische Vorsorge kann dabei helfen, Krankheiten vorzubeugen oder eine Verschlimmerung bereits bestehender Erkrankungen zu verhindern.“

Zwar unterliege der Betriebsarzt der Schweigepflicht. Gleichwohl könne er Erkenntnisse aus der Vorsorge nutzen, um den Arbeitgeber auf entsprechende Gefährdungen aufmerksam zu machen oder die Anschaffung technischer Hilfsmittel wie Hebehilfen zu empfehlen. Mit Einwilligung der Betroffenen kann der Betriebsarzt dem Arbeitgeber auch individuelle Maßnahmen vorschlagen, zum Beispiel einen häufigeren Wechsel des Mitarbeiters zwischen verschiedenen Tätigkeiten.

In der Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ arbeiten die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, ihr Spitzenverband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und die Knappschaft zusammen. Gemeinsam verfolgen sie das Ziel, Rückenbelastungen zu verringern.

Dabei ist nicht die Wirbelsäule der neuralgische Punkt, wie gemeinhin angenommen. Für mehr als 90 Prozent aller Fälle von Rückenschmerzen ist die Rückenmuskulatur verantwortlich. Probleme entstehen sowohl durch Überlastung als auch durch zu wenig Beanspruchung. Tipps zur Prävention von Rückenbelastungen geben die Informationsbroschüren für Unternehmer, Beschäftigte und Betriebsärzte, die Mitgliedsbetriebe beispielsweise bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG Etem) kostenfrei bestellen können. Zudem stellt die BG ihren Mitgliedern je ein Exemplar der Broschüre „Kleine Ergonomische Datensammlung“ des TÜV Media Verlages kostenfrei zur Verfügung. Auch ein Exemplar der Kurzbroschüre „Ergonomie“ aus der Reihe „Arbeit & Gesundheit Basics“ mit praxisbezogenen Kurztexten und erläuternden Abbildungen können Mitgliedsbetriebe kostenfrei beziehen.

http://www.deinruecken.de

BG ETEM

Die Unfallversicherungen informieren

Die gesetzlichen Unfallversicherungen der Berufsgenossenschaften stellen ihren Mitgliedern zahlreiche Publikationen rund um die Arbeitssicherheit, Prophylaxe und Verhütung von Berufskrankheiten sowie zur betrieblichen Vorsorge zur Verfügung. Bei der Berufsgenossenschaft für Energie (BG Etem) soeben erschienen ist eine CD-ROM mit den wichtigsten Gesetzen und Vorschriften.

Sie gibt einen Überblick über die Regelwerke und hilft Mitgliedsbetrieben, ihre betrieblichen Einrichtungen, die Arbeitsverfahren und die Arbeitsorganisation sicher zu gestalten. Dazu gehören die Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) mit konkreten Ausführungen zu Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz, erläuternde BG-Informationen, technische Regeln zur Arbeitssicherheit sowie Gesetze und Verordnungen.

Die CD-ROM und andere Publikationen sind über den Medienshop der Berufsgenossenschaft zu beziehen. Für Mitgliedsbetriebe kostet die CD nur fünf Euro, zuzüglich Versandkostenpauschale.

http://www.bgetem.de

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