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French Connections

„Das ist unser natürliches Einzugsgebiet“, sagt Helmut Godard. Der Deutsche mit dem französischen Namen ist Inhaber der Freiburger Solarfirma Energossa und meint das Elsass. Die elsässischen Kunden sitzen gerade einmal 20 Kilometer entfernt auf der anderen Rheinseite und werden, so steht zu erwarten, künftig deutlich mehr PV-Anlagen als bisher in Auftrag geben. Denn seit Juli 2006 gelten in Frankreich neue Einspeiseregelungen, die nach dem Modell des deutschen EEG gestaltet sind und je nach Art und Ort der Anlage eine Vergütung von 30 bis 55 Cent pro Kilowattstunde in Aussicht stellen.

Im Handwerk verspricht man sich entsprechend viel von der französischen Entwicklung. „Für uns ist der französische Markt ein absolutes Muss. Die Dynamik im Bereich der regenerativen Energien, insbesondere in den Regionen Elsass, Rhône-Alpes und Languedoc-Roussil lon, überrascht die Franzosen selbst, der Markt wird deutlich stärker und schneller wachsen als ursprünglich angenommen“, sagt Wolfram Seitz-Schüle, Geschäftsführer der Zukunftswerkstatt bei der Handwerkskammer Freiburg. Das Marktforschungsinstitut EuPD Research geht in einer Studie davon aus, dass sich der französische Photovoltaikmarkt bis 2010 gegenüber 2006 auf rund 153 Megawatt verzehnfachen wird.

Bürokratische Hürden

Trotz dieser rosigen Aussichten wird Energossa vorläufig keine Anlagen im Elsass bauen. Denn Helmut Godard hält die Rahmenbedingungen für deutsche Betriebe für ungünstig. Ihn stört vor allem, dass Bau und Inbetriebnahme von PV-Anlagen in Frankreich (noch) nicht so einfach vonstatten gehen wie hierzulande: „Zum einen brauchen Sie für die Errichtung eine Baugenehmigung, zum anderen muss die fertige Anlage vom Stromversorger genehmigt werden, was mehrere Monate dauern kann.“

„Mittelfristig wollen wir aber schon in Frankreich aktiv werden“, ergänzt Godards Kollege Peter Herrmann, der bei Energossa für den Vertrieb zuständig ist. Eile sei jedoch nicht geboten: „Frankreich ist für uns ganz sicher ein Zukunftsmarkt, aber die neue Regelung muss auch erst mal bei den Leuten ankommen. Außerdem sind die bürokratischen Hürden höher als bei uns.“ Zu diesen bürokratischen Hürden zählt insbesondere eine zehnjährige Versicherung für Gewährleistungsansprüche, die „assurance responsabilité civile décennale“, auch kurz „garantie décennale“ genannt. Diese in Deutschland unbekannte Versicherung ist für alle in Frankreich tätigen Bauhandwerksbetriebe obligatorisch, für ausländische Betriebe in der Regel aber nur schwer oder zu ungünstigen Bedingungen zu erhalten. „Nach meinen Informationen gibt es zurzeit überhaupt nur eine französische Versicherungsgesellschaft, die bereit ist, deutsche Baubetriebe zu versichern“, sagt die EU-Beraterin der Handwerkskammer Freiburg, Brigitte Pertschy. „Allerdings versichert diese Gesellschaft keine Bauleistungen im Bereich erneuerbare Energien, so dass deutsche Solarbetriebe keine Chance auf eine Police haben.“

Abgesehen davon, dass die garantie décennale eine gesetzliche Pflichtversicherung ist, wird sie auch für die Aufnahme eines Fachbetriebs in die landesweiten Anbieterlisten für Solarthermie- und Photovoltaikanlagen „Qualisol“ und „QualiPV“ verlangt. Die Eintragung eines Betriebs auf einer dieser Listen bildet wiederum die Voraussetzung dafür, dass ein Auftraggeber regionale Fördermittel für sein Solarprojekt erhält. Ausländische Betriebe, die – wie vielfach praktiziert – ohne Versicherung tätig werden, verstoßen somit nicht nur gegen geltendes Recht, sondern sind auch auf dem Markt benachteiligt, da ihre Kunden diese Fördermittel verlieren.

Politische Lösung nicht in Sicht

Eine Blockadestrategie gegenüber der deutschen Konkurrenz mag Brigitte Pertschy trotz alledem nicht erkennen, auch wenn die Regelung „völlig gegen das europäische Recht“ gerichtet sei. Man könne private Versicherungsunternehmen nun mal nicht zwingen, solche Policen anzubieten, zumal diese aufgrund ihrer hohen Risiken bei den Assekuranzen unbeliebt seien. Zudem seien nicht nur deutsche, sondern auch andere ausländische und sogar einheimische Betriebe betroffen: „Das ist auch ein erhebliches Problem in Frankreich selbst.“ Von Seiten der Handwerkskammern habe man bereits verschiedene Vorstöße unternommen, um zu einer politischen Lösung zu kommen, zum Beispiel über das baden-württembergische Wirtschaftsministerium, über das Bundeswirtschaftsministerium und über Abgeordnete des EU-Parlaments. Direkte Kontaktversuche mit den französischen Institutionen seien hingegen nicht erfolgreich gewesen: „Wir haben nicht einmal eine Antwort erhalten.“ Pertschy hofft nun darauf, dass sich auf höherer politischer Ebene Fortschritte erzielen lassen.

Das kann allerdings dauern. Welche Möglichkeiten haben deutsche Solarbetriebe bis dahin, legal Aufträge in Frankreich auszuführen? Ein möglicher, aber steiniger Weg ist der Anruf einer staatlichen Vermittlungsinstanz, des Bureau Central de Tarification (BCT) in Paris. Das BCT wird allerdings erst dann tätig, wenn man sich zuvor erfolglos an eine oder mehrere französische Versicherungsgesellschaften gewandt hat, die den Antrag entweder abgelehnt oder binnen einer Frist von 45 Tagen nicht beantwortet haben. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Monate; am Ende wird ein Versicherungsunternehmen verpflichtet, den Antragsteller zu bestimmten Konditionen aufzunehmen, die jedoch für den Antragsteller nicht unbedingt attraktiv sein müssen. „Die Mindestprämie liegt bei 10.000 Euro pro Projekt“, sagt Pertschy.

Bei dieser Prämienhöhe kann auch ein eigentlich lohnender Auftrag schnell unrentabel werden. Abgesehen davon spielt die Höhe der Prämie nach mehreren Monaten Wartezeit in den meisten Fällen keine Rolle mehr, da der Kunde samt Auftrag in der Zwischenzeit längst über alle Berge ist. Eine Alternative wäre eine projektunabhängige Absicherung in Form einer Jahrespauschale, wie sie bei französischen Betrieben die Regel ist. Diese lohnt sich jedoch für ausländische Betriebe, die nur hin und wieder ein Projekt in Frankreich abwickeln, in der Regel nicht.

Sinnvoller, als den Beschwerdeweg zu gehen, ist es, entweder eine eigene Niederlassung in Frankreich zu eröffnen oder sich einen Partnerbetrieb jenseits der Grenze zu suchen und als dessen Subunternehmer tätig zu werden. Subunternehmer müssen nämlich keine eigene garantie décennale abschließen. So macht es zum Beispiel Hans-Georg Metzger, Inhaber eines im nordbadischen Willstätt angesiedelten SHK-Betriebs, der auch im Bereich Photovoltaik tätig ist. Als Innungsobermeister pflegt er gute Kontakte zu seinen Kollegen im 15 Kilometer entfernten Straßburg. „Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten helfen sich die Innungsbetriebe gegenseitig“, sagt Metzger. „Ich habe noch keinen Auftrag verloren.“ Metzger bildet projektbezogene Kooperationen mit französischen Betrieben, eine eigene Niederlassung in Frankreich zu eröffnen käme für ihn wegen des großen bürokratischen Aufwands allerdings nicht in Frage.

Die Suche nach geeigneten Partnern empfiehlt auch Christophe Moschberger von der regionalen Clusterinitative Alsace énergivie. Die Errichtung „künstlicher Barrieren“ sei nicht im Sinne einer erfolg reichen Entwicklung der Photovoltaik in der Region: „Alsace énergivie richtet sich ausdrücklich auch an deutsche Betriebe.“ So sind auf der 2. Energivie-Fachmesse

für Niedrigenergie-Gebäudetechnik, die vom 22. bis 24. Mai im südelsässichen Mülhausen stattfindet, auch deutsche Fachbetriebe willkommen, zudem soll es dort eine deutsch-französische „Partnerschaftsbörse“ geben. Umgekehrt waren die Elsässer im Februar dieses Jahres auf der Handwerksmesse „Gebäude Energie Technik“ in Freiburg zu Gast.

Trotz der regen Kontakte auf regionaler Ebene erwartet auch Moschberger in absehbarer Zeit keine politische Lösung des Versicherungsproblems. Eher hofft er auf ein Signal aus der Versicherungswirtschaft: Es sei „enttäuschend“, dass multinationale Versicherungskonzerne wie Axa oder Allianz, die schon lange in beiden Ländern aktiv seien, keine entsprechenden Angebote auf den Markt brächten. Zweifellos wäre es die einfachste Lösung, wenn sich ein deutscher Versicherer entschlösse, eine Police nach französischem Muster anzubieten – auch Brigitte Pertschy versucht seit längerem, in dieser Richtung Überzeugungsarbeit zu leisten, aber ein Durchbruch ist noch nicht in Sicht.

Daheim genug zu tun

Wer die Partnerschaft mit einem französischen Betrieb oder die Gründung einer französischen Niederlassung scheut, dem bleibt im Moment nur, ohne die garantie décennale tätig zu werden. Pertschy vermutet, dass insbesondere kleinere Aufträge vielfach so abgewickelt würden, auch wenn diese Praxis illegal ist. Oder man schreibt den französischen Markt gleich ganz ab, so wie Harald Schelske vom Solar-Partner-Fachbetrieb Gerold Weber Solartechnik im nordbadischen Achern: „Frankreich wäre schon lukrativ, und wir haben auch schon ein paar Angebote für größere Anlagen abgegeben. Aber dann haben wir die erforderliche Versicherung nicht bekommen, und eine Absicherung über lokale Partner war uns zu riskant.“ Was die Aussicht auf eine baldige Lösung des Problems angeht, ist Schelske pessimistisch: „Ich sehe da keine Zukunft.“ Die hehren europäischen Ziele grenzüberschreitender Zusammenarbeit würden „im täglichen Leben verhindert“. Außer der garantie décennale gebe es auch noch eine ganze Reihe weiterer „Stolperfallen“, so dass man in seinem Betrieb beschlossen habe, „die Kräfte auf den eigenen Markt zu konzentrieren“. Denn hierzulande gebe es gegenwärtig genug zu tun, was auch Energossa-Geschäftsführer Helmut Godard bestätigt: „Wir müssen im Moment sowieso um jedes Modul kämpfen. Da warten wir mit Frankreich lieber noch etwas ab.“

Solarboom in Frankreich?

Nachdem am 26. Juli 2006 vom Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie in Paris eine neue Einspeiseregelung verkündet wurde, ist der Photovoltaikmarkt in Frankreich in Bewegung geraten. Allerdings gibt es im Vergleich zu Deutschland noch erheblichen Aufholbedarf: Nach einem Bericht der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai) gingen 2007 schätzungsweise 40 bis 50 Megawatt ans Netz gegenüber 1.100 Megawatt in Deutschland. Die gesamte installierte Photovoltaikleistung hat sich damit zwar auf runde 80 Megawatt verdoppelt, liegt aber weit hinter Deutschland mit 3.800 Megawatt zurück. Laut EDF Energies Nouvelles sollte Frankreich in den nächsten drei bis vier Jahren eine Gesamtkapazität von mindestens 2.000 Megawatt ansteuern. Die französische Einspeiseregelung weicht vom deutschen EEG in mehreren Punkten ab: Erstens werden dachintegrierte Anlagen mit 55 Cent/Kilowattstunde gegenüber Aufdachanlagen (30 Cent/Kilowattstunde) deutlich bevorzugt, zweitens werden die Vergütungssätze über die nächsten Jahre nicht abgesenkt, sondern – gekoppelt an Preis- und Lohnentwicklung – erhöht, und drittens winken den Besitzern von Photovoltaikanlagen neben der Einspeisevergütung noch üppige steuerliche Vergünstigungen. Bremsend auf die Marktentwicklung könnte sich allein die Deckelung der eingespeisten Strommenge auswirken: Laut bfai-Bericht ist die Ankaufverpflichtung der EDF auf eine Kapazität von 160 Megawatt im Jahr 2010 beschränkt. Ob diese Deckelung tatsächlich das letzte Wort ist, bleibt allerdings abzuwarten. Die Bestimmungen im Überblick:
  • Die Vergütung für im Jahr 2006 in Betrieb gegangene Anlagen beträgt 30 Cent/Kilowattstunde beziehungsweise 40 Cent/Kilowattstunde für die französischen Überseegebiete und Korsika. (Zum Vergleich: Vorher wurden 13,8 Cent/Kilowattstunde beziehungsweise 28 Cent/Kilowattstunde vergütet).
  • Für gebäudeintegrierte Anlagen erhöht sich die Vergütung jeweils auf 55 Cent.
  • Die über 1.500 Volllaststunden (1.800 für die französischen Überseegebiete) hinausgehende jährliche Einspeisung wird mit 5 Cent je Kilowattstunde vergütet.
  • Die Vergütungen werden für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt.
  • Für nach dem 31. 12. 2006 abgeschlossene Einspeiseverträge erfolgt eine jährliche Anpassung der Vergütungen an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung in der mechanischen und elektrischen Industrie. Die für 2008 ermittelten Vergütungssätze liegen bei 31,193 Cent/Kilowattstunde beziehungsweise 57,187 Cent/Kilowattstunde für gebäudeintegrierte Anlagen.
  • Zusätzlich erhält der Erbauer beziehungsweise Käufer einer Photovoltaikanlage eine Steuergutschrift über 50 Prozent der Materialkosten. Außerdem kommt unter bestimmten Bedingungen der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 5,5 Prozent (anstelle von 19,6 Prozent) zur Anwendung.
  • Zusätzliche Förderungen oder Zuschläge zu den Einspeisevergütungen gibt es zum Teil von den französischen Regionen.

Reinhard Huschke

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