Die hessische Landesregierung erleichtert die Planung und Montage von Photovoltaikanlagen. Denn ab sofort können die Planer und Handwerker auch Solarmodule mit einer Fläche von bis zu drei Quadratmetern auf Dächern installieren, ohne dass für die Paneele ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis notwendig ist.
Auf die Marktentwicklung reagiert
Die bisherige Grenze lag bei zwei Quadratmetern. Doch inzwischen kommen immer mehr Module mit einer größeren Fläche auf den Markt. „Wir passen die Rechtslage der Entwicklung des Markts an“, begründet Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (B90/Grüne), die Entscheidung. „Wir erleben gerade einen Boom der Solarenergie, den wir außerordentlich begrüßen und nach Kräften unterstützen wollen.“
Technische Baubestimmungen angepasst
Hessen hat dazu die technischen Baubestimmung für Gebäudeausrüstungen angepasst, wie sie im Paragraph 90 der Hessischen Bauordnung vorgesehen sind. Die Solarmodule sind hier unter der Ziffer B 3.2.1.25 zu finden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums in Wiesbaden ist Hessen damit das erste Bundesland, das einen entsprechenden Vorschlag des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) übernimmt. (su)