Im März 2024 haben verschiedene Verbände der Bauwirtschaft Regeln zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern vereinbart. Diese Vereinbarung ging zunächst vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), dem Zentralverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Berufsgenossenschaft der Energie textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) ausgegangen.
Dieser tritt nun auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und damit das Klempnerhandwerk bei. Damit gelten die festgelegten Verfahrensweisen für die Installation von Solaranlagen auch für Unternehmen und Beschäftigte im Klempnerhandwerk.Dabei geht es vor allem um die Installation von Photovoltaikanlagen auf entsprechend hergestellten Metalldächern.
Zusammenarbeit zwischen Handwerksbetrieben
Bestandteile der Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten, Muster für Nachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen. Diese stellen eine verantwortliche Elektrofachkraft. Außerdem gehören zur Vereinbarung Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für Solaranlagen.
Solarmodule verkabeln
Bei diesen Schulungen geht es darum, branchenfremde Handwerker so weiterzubilden, dass sie sicher Solarmodule auf dem Dach anschließen und verkabeln können. Der Anschluss an den Wechselrichter und dann an das Netz bleibt aber einem Elektrohandwerker vorbehalten. Die Vereinbarung stellt sicher, dass der ZVSHK wiederum sicherstellt, dass die erforderlichen Schulungen angeboten werden und dass entsprechend über das Angebot informiert wird.
Schulungen anbieten
Fortbildungskurse für Klempner sollen zukünftig unter anderem in Kooperation mit den Bildungseinrichtungen der Elektrohandwerke angeboten werden. „Klimafreundliche Heizungssysteme werden häufig in Kombination mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen eingebaut. Planung, Bau und Unterhaltung solcher Anlagen bilden die Kernkompetenz vieler SHK-Betriebe“, begründet ZVSHK-Präsident Michael Hilpert den Beitritt zur Vereinbarung. Dieser solle auch klarzustellen, dass die Sicherheit der Mitarbeiter in den SHK-Betrieben oberste Priorität habe.
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Sicherheitsstandards definiert
Denn die Vereinbarung definiere wichtige Sicherheitsstandards für die Installation von Photovoltaikanlagen für die Betriebe im Elektro-, Dachdecker- und nun auch Klempnerhandwerk, wie ZVEH-Präsident Stefan Ehinger betont. „Die Elektrofachkraft eines Elektrohandwerksbetriebes unterstützt die Partnergewerke bei den elektrotechnischen Arbeiten an der elektrischen Anlage“, beschreibt er die Umsetzung der Vereinbarung. „Als Klimahandwerke stellen wir damit sicher, dass wir arbeitsteilig und damit effizient Photovoltaikanlagen errichten und dass zugleich die Sicherheit beim Photovoltaikrollout nicht zu kurz kommt.“
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Damit werde die Installation von Solaranlagen durch die Vereinbarung sicherer, betont ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk. „Wir begrüßen es, dass die Anforderungen nun in gleicher Weise auch für das Klempnerhandwerk gelten“, sagt er.
Mehr Arbeitsschutz bei der Installation
Für die beiden Berufsgenossenschaften ist die Vereinbarung ein Gewinn mit Blick auf den Arbeitsschutz. „Photovoltaikanlagen werden meist an hochgelegenen Orten, wie Dachflächen, montiert“, erklärt Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM. „Dabei kommt es immer wieder zu schweren Absturzunfällen. Außerdem erzeugen die Module beim Lichteinfall unmittelbar Strom. Bei unsachgemäßem Umgang besteht das Risiko eines elektrischen Schlags. Darum ist es wichtig, dass die Installateurinnen und Installateure sich auskennen und entsprechende Schutzmaßnahmen ergreifen.“
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Elektroarbeiten durch Dachdecker und Klempner
Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, wiederum verweist darauf, dass die Vereinbarung dafür sorge, dass für alle Gewerke derselbe Grundsatz gelte: Wer eine Photovoltaikanlage aufs Dach bringen will, braucht eine Absturzsicherung. „Arbeits- und Schutzgerüste sind dafür das Mittel der Wahl, denn sie bieten das höchste Maß an Sicherheit vor tiefen Abstürzen der Handwerkerinnen und Handwerker. Zugleich legt die Vereinbarung fest, dass auch Dachdecker- und Klempnerbetriebe elektrotechnische Arbeiten durchführen können, wenn sie im Vorfeld entsprechend geschult wurden“, umreißt er den Inhalt der Vereinbarung. (su)