Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau auf den Bau von Kleinwindkraftanlagen. Dabei sind je nach Leistung der Anlage bis zu fünfstellige Förderbeträge möglich. Allerdings darf die Anlage nur zur Eigenstromnutzung betrieben werden.
Anlage muss dem Eigenverbrauch dienen
Gefördert werden Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt und einem Rotordurchmesser von 16 Metern. Diese Werte sollten für Kleinwindkraftanlagen kein Problem sein. Kleinwindanlagen, die im Gewerbe und auch in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, haben in der Regel eine Leistung von über zehn Kilowatt und eine Gesamthöhe ab 20 Metern. Hier gilt die höchste Flügelspitze. Entscheidend sei aber die jährliche Stromproduktion der Windanlage und die Eigenverbrauchsquote des Landwirtschaftsbetriebs, betont Patrick Jüttemann vom Kleinwindkraftportal. Denn diese Parameter bestimmen die Menge der vermiedenen CO2-Emissionen, die das Ziel der Förderung durch das Bundeslandwirtschaftsministeriums sind.
Fünfstelliger Förderbetrag ist möglich
Für eine Kleinwindkraftanlage mit einer Leistung von 30 Kilowatt ist dabei ein fünfstelliger Zuschuss realistisch. Wie diese Summe zustande kommt und worauf der Landwirt achten muss, damit er den Zuschuss bekommt, erklären die Referenten eines Webinars, dass das Kleinwindkraftportal durchführt, anhand eines Praxisbeispiels. Das Webinar findet am 8. Juni 2021 von 19 bis 20 Uhr statt. Informationen zu den Schwerpunkten und zur Anmeldung finden Sie auf der Landingpage des Webinars. (su)
Zum Weiterlesen:
Kleinwindanlage: Das muss beim Kauf beachtet werden