Es passiert immer mal wieder, dass Landwirte während der Arbeit auf dem Feld mit dort stehenden Strommasten kollidieren. Der Netzbetreiber Wemag im mecklenburgischen Schwerin hat jüngst wieder einen solchen schweren Unfall registriert. Ein Landwirt fuhr mit seinem Traktor zwischen den Orten Nesow und Holdorf an einen Hochspannungsmast. Abgesehen von der Gefahr, dass der Mast umkippt und dadurch die Stromversorgung ganzer Regionen lahmgelegt werden kann, birgt dies auch Risiken für den Landwirt selbst.
Deshalb haben die Experten der Wemag mit Blick auf die laufende Erntesaison einige Verhaltensregeln zusammengestellt, die Landwirte berücksichtigen sollten, wenn Sie auf Feldern unterwegs sind, auf denen Strommasten stehen.
1. Der Landwirt muss unbedingt genügend Abstand zu den Strommasten einhalten.
Dies ist eigentlich selbstverständlich. Doch die Flächen sollen auch möglichst maximal ausgenutzt werden. Dann kann es schon passieren, dass der Fahrer einer Erntemaschine oder eines Traktors mit breit ausladenden Ernte- oder Düngeanhängern zu nah an die Masten heranfährt. Dann ist die Gefahr einer Kollision groß.
2. Nicht nur die Masten, auch die Leiterseile selbst sind Gefahrenquellen.
Die Leitungen stehen unter hoher elektrischer Spannung und eine Berührung kann tödlich enden. Deshalb rät die Wemag dringend, zu den Leiterseilen einen Mindestabstand von drei Metern einzuhalten.
3. Sollte ein Leiterseil reißen und auf den Boden fallen, darf es auf keine Fall berührt werden.
Die Landwirte sollte in diesem Falle einen ausreichenden Abstand einhalten und sofort die Nummer der Störungsstelle des örtlichen Netzbetreibers anrufen. Im Falle der Wemag wäre dies die 0385 755 111.
4. Verhalten bei einem Unfall.
Sollte es doch einmal zu einem Unfall und einer besonderen Gefährdung kommen, müssen die Landwirte unbedingt ihre Arbeitsmaschine – so das möglich ist – so weit wie möglich weg fahren. Der Abstand sollte 50 Meter zum Strommast oder heruntergefallenen Leiterseil betragen. Dann muss schnellstens die Rettungsleitstelle unter der Nummer 112 informiert werden.
5. Vorsicht bei Gewittern.
Bei aufkommendem Gewitter sollten Landwirte den Aufenthalt unter oder in der Nähe von Freileitungen vermeiden.
6. Einweisung nicht vergessen.
Die Geschäftsführer und Leiter der Agrarbetriebe müssen unbedingt ihr Personal entsprechend dieser Hinweise einweisen. Jeder Mitarbeiter eines Landwirtschaftsunternehmens muss wissen, wie er sich unter und in der Nähe von Strommasten und Freileitungen verhalten sollte. Zudem muss er die relevanten Telefonnummern von der Rettungsleitstelle und der Störungsstelle des örtlichen Netzbetreibers parat haben. Letzteres gilt natürlich auch für Landwirte, die im Rahmen eines Familienbetriebs ihre Felder selbst bestellen. (su)
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