Die staatliche Kommission für Energie- und Wasserwirtschaft hat am Freitag auf einer Klausurtagung die Einführung von Netzsteuern auf erneuerbare Energien beschlossen. Sie beliefen sich für Photovoltaik-Anlagen zwischen einem und 39 Prozent, hieß es beim bulgarischen Photovoltaik-Verband. Sie beträfen bereits installierte Anlagen. Damit sei es eine rückwirkende Kürzung der Einspeisevergütung, die in der Vergangenheit auch schon in anderen Ländern wie Spanien realisiert worden ist. Die Netzsteuer für kleine Photovoltaik-Anlagen soll nach dem offiziellen Dokument des Verbands bei 20 Prozent des Einspeisetarifs liegen, wie der bulgarische Verband bestätigte. Größere Anlagen auf Freiflächen, Dächern und an Fassaden, mit mehr als 30 Kilowatt-Leistung, die im ersten Halbjahr 2012 ans Netz gegangen sind, werden demnach mit einer Netzsteuer von 39 Prozent belegt. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die ihre Systeme danach angeschlossen haben, müssen mit Netzsteuern zwischen einem und fünf Prozent rechnen, wie es weiter hieß.
Die staatliche Kommission hat auch rückwirkend die Abgaben für Windkraft-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen erhoben. Diese beliefen sich je nach Technologie zwischen einem und zehn Prozent, wie der Verband weiter mitteilte. Die rückwirkende Besteuerung ist den Angaben zufolge ab dem heutigen Tag rechtsgültig. Die Netzsteuer soll befristet gelten, allerdings sei kein Enddatum benannt worden, wie es beim Verband weiter hieß. (Sandra Enkhardt)
Die ursprüngliche Meldung vom 18. September ist um konkrete Details erweitert worden.