Im Zuge seiner Gesetzesvorlage hat Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) erklärt, er wolle den Eigenverbrauch von Solarstrom stärker fördern. Dies sei ein Beitrag zur Dezentralisierung der Energieversorgung, sagte er auf der Handelblatt-Jahrestagung „Energieversorgung 2010“. Deshalb bleibe der Vergütungssatz für selbst verbrauchten Strom aus Photovoltaik-Anlagen wie bisher bei 22,76 Cent je Kilowattstunde. Bei einem kalkulierten Strompreis von 20 Cent je Kilowattstunde ergibt sich also ein Plus von insgesamt mehr als 42,76 Cent pro Kilowattstunde. Gegenüber dem komplett eingespeisten Solarstrom aus Dachanlagen ergab sich bislang ein Vorteil von drei Cent je Kilowattstunde.
Nun schlägt Röttgen eine Senkung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen um 15 Prozent vor. Für Dachanlagen soll dies bereits zum 1. April in Kraft treten. Damit würde der höchste Vergütungssatz für Solarstrom auf rund 33 Cent je Kilowattstunde sinken. Die Förderung des Direktverbrauchs soll von dieser Regelung aber unangetastet bleiben. Damit würde sich künftig eine Differenz von etwa neun Cent je Kilowattstunde zwischen dem selbst verbrauchten und dem komplett ins Netz eingespeisten Solarstrom ergeben. Dies bedeute einen zusätzlichen Vorteil von etwa fünf bis sechs Cent je Kilowattstunde für den Eigenverbrauch. Experten gehen davon aus, dass diese Regelung auf kleine Anlagen bis zu 30 Kilowatt beschränkt bleiben wird. Mit der unveränderten Vergütung solle ein „wirtschaftlich unterlegter Anreiz als Mitmachangebot für die Bürger“ geschaffen werden, sagte Röttgen. (Sandra Enkhardt)