Die geplante Kürzung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll nun erst zum 1. Oktober wirksam werden. Dies werden die Fraktionen von Union und FDP auf ihren Sitzungen am heutigen Tag beschließen, wie das Büro des FDP-Umweltpolitikers Michael Kauch der photovoltaik bestätigte. Es sei das Ergebnis von Nachverhandlungen, die nach der ersten Einigung der Fraktionen Ende Februar stattgefunden hätten. Das entscheidende Argument für die Verschiebung sei der Verbraucherschutz. Die vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU), in der noch eine einheitliche Kürzung der Einspeisevergütung für Dach- und Freiflächenanlagen zum 1. Juli vorgesehen ist, spielt für das weitere Verfahren keine entscheidende Rolle. Die Regierungsfraktionen würden den Antrag zur Kürzung der Solarförderung in den Bundestag einbringen, hieß es aus dem Büro Kauch. Damit ist auch der Bundesrat dann nicht zustimmungspflichtig.
Auf den Sitzungen der Fraktionen solle zudem noch einmal über die künftige Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen debattiert werden, hieß es weiter aus dem Büro Kauch. Allerdings sei heute noch keine neue Entscheidung zu erwarten. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hatte nach einem Solargipfel vergangenen Freitag in diesem Punkt weitere Nachbesserungen gefordert. Die FDP zeigt sich auch in diesem Punkt kompromissbereit. Einige Investoren wie der Projektierer Juwi drohten damit, bereits in Planung befindliche Solarparks nicht zu bauen, sollte der Bundestag beschließen, Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen komplett aus der Förderung zu nehmen.
In der kommenden Ausgabe der photovoltaik (04/2010) finden Sie einen ausführlichen Artikel über die Ansichten innerhalb des Deutschen Bauernverbands zu Solarparks auf Ackerflächen. Das Heft erscheint am 1. April. (Sandra Enkhardt)