Im Koalitionsausschuss haben sich CDU, CSU und FDP über die künftige Photovoltaik-Vergütung geeinigt. Demnach sollen die Fördersätze für Photovoltaik-Dachanlagen noch einen weiteren Monat später gekürzt werden. Die Senkung zum 1. Juli soll bei 16 Prozent liegen, bestätigte ein Sprecher des CSU-Landesgruppenchefs Hans-Peter Friedrich der photovoltaik. Zum gleichen Zeitpunkt werde die Vergütung für Freiflächenanlagen allgemein ebenfalls um 15 Prozent sinken. Ausgenommen davon werden Photovoltaik-Parks auf Konversionsflächen und große Dachanlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt, die künftig mit elf Prozent weniger gefördert werden. Darauf hatten sich Union und FDP bereits zu einem früheren Zeitung verständigt. Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen werden nach dem 1. Juli nicht mehr gefördert, sagte der Sprecher weiter. Dies betreffe alle Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden könnten. Zukünftig erhalten somit nur noch Photovoltaik-Anlagen auf Gewerbeflächen die Förderung. Damit konnte sich die CSU mit ihrer Forderung in der Koalition durchsetzen.
Eigenverbrauchsvorteil von acht Cent
Die Regelung beim Eigenverbrauch von Solarstrom sei nun so gestaltet, dass es einen Vorteil von acht Cent je Kilowattstunde geben soll, hieß es weiter. Außerdem sei die Größe der Anlagen, die von der Eigenverbrauchsklausel profitieren können, auf 800 Kilowatt beschränkt worden. Zudem hätten sich die Parteien verständigt, dass bei einem Überschreiten des Zielkorridors von 3500 Megawatt die gesetzlich festgeschriebene Degression 2011 um zwei Prozent und ab 2012 um drei Prozent angehoben werden soll, so der Sprecher. Mit dieser Einigung wird erwartet, dass Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) „zeitnah“ eine Gesetzesvorlage in das Bundeskabinett einbringt. Nach Medienberichten wird die Regierung wahrscheinlich Anfang März dann über die Photovoltaik-Kürzungen beraten und entscheiden. (Sandra Enkhardt)