Ein Kompromiss über die künftige Photovoltaik-Förderung innerhalb der Bundesregierung scheint in Reichweite. „Es gibt noch keine endgültige Einigung“, sagte der umweltpolitische Sprecher der FDP, Michael Kauch, der photovoltaik. Dennoch seien sich beide Seiten in vielen Punkten einig. Demnach haben sich Union und FDP darauf verständigt, die Vergütung für Solarstrom aus Dachanlagen ab 1. Juni um 16 Prozent zu senken. Die Vergütung für allgemeine Freiflächenanlagen solle zum 1. Juli um 15 Prozent sinken. Auf Initiative der FDP sei aber nun in die Gesetzesvorlage integriert worden, die Förderung von Freilandanlagen auf Konversionsflächen nur um elf Prozent zu kürzen, sagte Kauch weiter. Dies sei als Anreiz gedacht, auch weiterhin in Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu investieren. Sie seien schließlich der „Billigmacher“ für Solarstrom, so Kauch.
Keine Einigung erzielten die Koalitionäre in der Frage der Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen. Dies hatte zuvor auch die Union der photovoltaik bestätigt. Es werde aber fortlaufend weitere Gespräche auf verschiedenen Ebenen geben, sagte Kauch. Er hofft, dass sich Union und FDP in der kommenden Woche endgültig auf eine gemeinsame Gesetzesvorlage verständigen können. Spätestens bis zur zweiten Märzwoche bleibe Zeit, um die gesetzliche Neuregelung bis zum 1. Juni auf den Weg bringen zu können. Allerdings wolle man nicht „Spitz auf Knopf“ agieren und eine Einigung nicht bis kurz vor Toresschluss hinauszögern.
Bei der Regelung zum Eigenverbrauch sind sich Union und FDP ebenfalls einig. Es solle, wie von Röttgen vorgeschlagen, künftig einen zehn Cent-Vorteil für selbst verbrauchten Solarstrom geben. Die FDP hat Kauch zufolge durchgesetzt, dass es auch künftig einen Größendeckel geben wird. Die Bestimmung zum Eigenverbrauch, die bislang nur für Anlagen bis 30 Kilowatt gilt, wird künftig auf Anlagen bis zu einem Megawatt ausgeweitet. (Sandra Enkhardt)