Diese rechtliche Konstruktion mag Laien verwundern, ist jedoch legal. Die Photon Holding hält die Verwertungsrechte der Marke Photon. Die insolvente Photon Europe hat die Magazine lediglich produziert und vermarktet. Bei einer Insolvenz, die jetzt eingetreten ist, kann die Photon Holding die Verwertungsrechte letztlich an beliebige Dritte lizenzieren. Im Falle einer Insolvenz der Produktions- und Vertriebsgesellschaft gehen deren Gläubiger leer aus, obwohl die Gesellschafterin Photon Holding über Tochtergesellschaften die Geschäfte vor und nach der Insolvenz steuert. Die Konstruktion der Photon Publishing scheint jetzt die gleiche wie bei der Photon Europe zu sein, so dass die Mutterholding und ihre Eigentümer, falls es wieder zu einer Insolvenz kommen sollte, wieder durch die Rechte abgesichert sein würden und lediglich mit dem Mindeststammkapital der GmbH in Höhe von 25.000 Euro für mögliche Schulden der Photon Publishing als Produzentin der Magazine einstehen müsste.
Die Übernahme sei vom Gläubigerausschuss einstimmig angenommen worden. In ihm sind laut Bekanntmachung des Amtsgerichts unter anderem Vertreter der AOK und einer Druckerei vertreten. Die Gläubigerversammlung, die der Entscheidung letztlich zustimmen muss, hat das Amtsgericht für den 19. April einberufen. (Michael Fuhs)