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Q-Cells muss außerordentliche Hauptversammlung einberufen

Q-Cells SE steckt weiter tief im Schuldensumpf. Die genaue Höhe des Verlusts für das Geschäftsjahr 2011 stehe noch aus. Allerdings habe der aktualisierte und validierte mittelfristige Geschäftsplan ergeben, in dem die Beteiligungsansätze von Tochtergesellschaften und des Sachvermögens vorgenommen worden seien, dass es bis zum 31. Dezember 2011 einen Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gegeben habe. Daher müssten nun auch die Aktionäre unverzüglich zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen werden. In den kommenden Tagen würde die Tagesordnung veröffentlicht. Auch im laufenden Geschäftsjahr rechne der Vorstand des Photovoltaik-Unternehmens aus Sachsen-Anhalt mit einem Verlust. Nach dem von Mc Kinsey aktualisierten Geschäftsplan sei 2012 mit einem Umsatz von 865 Millionen Euro zu rechnen. Dabei werde ein EBITDA-Verlust von 14 Millionen Euro und einem EBIT-Verlust von 90 Millionen Euro – jeweils vor Restrukturierungskosten – gerechnet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr habe das Photovoltaik-Unternehmen nach ersten Berechnungen die Erwartungen erfüllen können. Der Q-Cells-Vorstand rechne mit einem Umsatz von etwa einer Milliarden Euro für das Jahr 2011. Zudem sei die Liquiditätsprognose mit 304 Millionen Euro leicht übertroffen worden.
Das Photovoltaik-Unternehmen strebt nach eigenen Angaben in zwei Stufen die Neuordnung seiner finanziellen Verbindlichkeiten an. „Nach intensiven Verhandlungen mit verschiedenen Gläubigergruppen ist zunächst eine Einigung mit den Inhabern der Ende Februar 2012 fällig werdenden Wandelschuldverschreibung geplant, die unter anderem eine zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung des ausstehenden Anleihevolumens vorsieht“, teilte das Photovoltaik-Unternehmen aus Bitterfeld-Wolfen mit. In einem zweiten Schritt sei geplant, kurzfristig mittels eines Schulden- und Kapitalschnitts, die in den Jahren 2014 und 2015 fälligen Wandelschuldverschreibungen in Eigenkapital zu überführen. 
Das Landgericht Frankfurt hatte am Montag entschieden, dass die die im Februar 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung der Q-Cells International Finance B.V. nicht unter das neue Schuldverschreibungsgesetz falle. Damit sei die Bestellung des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger nicht rechtskräftig. Q-Cells werde beim Oberlandesgericht Frankfurt Berufung gegen die Entscheidung einlegen, um sich die Option einer Stundung offen zu halten, hieß es weiter. Voraussichtlich müssten nun aber individuelle Vereinbarungen mit den Anleihegläubigern getroffen werden, da ungewiss sei, ob die Entscheidung des Oberlandesgerichts rechtzeitig vor der Fälligkeit der Wandelschuldverschreibung falle. Das Photovoltaik-Unternehmen kündigte an, es werde diesen Gläubigern zeitnah ein öffentliches Angebot unterbreiten. (Sandra Enkhardt)