Das insolvente Unternehmen Solar Millennium und sein umstrittener Ex-Chef Utz Claassen haben sich in ihrem millionenschweren Rechtsstreit um Abfindungszahlungen auf einen Vergleich geeinigt. Damit erklärten beide Seiten gegenseitigen Forderungen für erledigt, teilte Insolvenzverwalter Volker Böhm. Weitere kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen bei der Auszahlung der Gläubiger des Unternehmens würden so vermieden.
Claassen war früher Chef des Energiekonzerns EnBW und nach seinem dortigen Ausscheiden zum 1. Januar 2010 zu Solar Millennium gewechselt. Dort aber kündigte er und verließ das Unternehmen nach 74 Tagen. Für seine kurze Vorstandszeit verlangte über sieben Millionen Euro Abfindung.
Claassen und das Unternehmen verklagten sich daraufhin gegenseitig. Dabei ging es unter anderem um die Wirksamkeit der Kündigung. Claassen und Solar Millennium forderten jeweils Millionenbeträge von der anderen Seite. Bereits für seinen Wechsel zu dem Solar-Konzern hatte Claassen einen Millionenbetrag erhalten.
Der Ex-Vorstandschef verpflichtete sich in dem Vergleich nun "unwiderruflich", auf seine Forderungen gegen Solar Millennium zu verzichten, erklärte Insolvenzverwalter Böhm. Im Gegenzug sicherte das Unternehmen demnach vertraglich zu, keine Ansprüche gegen Claassen geltend zu machen. Insolvenzverwalter Böhm habe den Rechtstreit intensiv geprüft und sei "bei realistischer Einschätzung" zu dem Ergebnis gekommen, dass "keine Aussicht" bestanden habe, den Rechtsstreit zu gewinnen. Der Vergleich sei deshalb "ein gutes Ergebnis für die Gläubiger" von Solar Millennium.
Stimmung im Großen und im Kleinen
Forderungen gegen die US-Töchter von Solar Millennium wolle Claassen hingegen weiterverfolgen, erklärte Insolvenzverwalter Böhm. Jedoch sei der Manager bereit, die Gläubiger mit 25 Prozent an etwaigen Erlösen zu beteiligen. Claassen hatte im Insolvenzverfahren auch Schadenersatzforderungen gegen die deutsche Solar Millennium und die US-Töchter in Höhe von rund 200 Millionen Euro angemeldet. Insolvenzverwalter Böhm hatte diese Forderungen nicht anerkannt.
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