Am kommenden Mittwoch geht die politische Debatte über die Photovoltaik-Förderung weiter. Es wird eine Anhörung zum Änderungsentwurf der Regierungskoalition zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) im Umweltausschuss des Bundestages geben. Union und FDP hatten einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der vorsieht, die Vergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent zu kürzen. Die Einspeisetarife für Freiflächenanlagen sollen einmalig um 15 Prozent sinken und Photovoltaik-Anlagen auf Ackerflächen gar keine Förderung mehr erhalten. Dies war eine Vorlage des Bundesumweltministers Norbert Röttgen (CDU), die anschließend vom Kabinett gebilligt wurde. Die Aufnahme von Nachbesserungen in einzelnen Punkten, auf die sich die Regierungsfraktionen anschließend verständigten, scheiterte vor allem an der Uneinigkeit der Union.
Für die Anhörung des Bundesumweltausschusses sind mehrere Sachverständige geladen. Unter anderem sollen Holger Krawinkel (Verbraucherzentrale Bundesverband), Frank Peter (Prognos AG), Dr. Peter Weiss (Zentralverband des Deutschen Handwerks), Eicke R. Weber (Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme) und Aribert Peters (Bund der Energieverbraucher) die Fragen der Abgeordneten beantworten.
Die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag erfolgte bereits Ende März. Die abschließende zweite und dritte Lesung steht noch aus. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig, da die Fraktionen die Vorlage ins Parlament eingebracht haben. Dennoch votierte die Länderkammer mehrheitlich für einen von Baden-Württemberg vorbereiten Antrag, wonach die Einspeisevergütung bei Photovoltaik-Anlagen auf Dach-, Frei- und Konversionsflächen um höchstens zehn Prozent gesenkt werden dürfe. Der Bundesrat forderte ebenfalls, die Länder im weiteren Gesetzgebungsverfahren für die Ausgestaltung der künftigen Solarförderung intensiv zu beteiligen. (Sandra Enkhardt)