Die US-Gesellschaften und –Beteiligungen der Solar Millennium AG haben in einer koordinierten Aktion nach Chapter 11 des US-Insolvenzrechts die Zahlungsunfähigkeit angemeldet. Damit solle der rechtliche Rahmen für eine strukturierte Sanierung geschaffen werden, teilte die Solar Millennium AG mit. Das Insolvenzverfahren nach Chapter 11 biete zudem zunächst Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger auf das Vermögen der Tochtergesellschaften. Der Insolvenzverwalter der deutschen Muttergesellschaft , Volker Böhm, sieht in dem Schritt zudem die Chance, einen geordneten Verkaufsprozess für die US-Photovoltaik-Projekte zu vollziehen. “Durch das Chapter 11-Verfahren ist gewährleistet, dass sich weitere Interessenten über die Projekte informieren und im Zuge eines öffentlichen Bieterverfahrens Angebote abgeben können”, betonte Böhm. Zuvor war nach dem Insolvenzanmeldung der Solarhybrid AG die laufende Finanzierung der US-Gesellschaften nicht mehr gesichert, wie es weiter hieß. Ursprünglich wollte Solarhybrid die US-Projekte von Solar Millennium übernehmen, musste in der Zwischenzeit aber selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.
Zum möglichen Verkauf erklärte Böhm: „Bei einem Verkauf der US-Beteiligungen bestehen insbesondere gute Aussichten, dass eine bar hinterlegte Bürgschaft in Millionenhöhe in das Vermögen der Solar Millennium AG zurückfließt.“ In Vorbereitung des Verfahrens hatte Böhm bereits die Neubesetzung der US-Geschäftsführung veranlasst. Der Sanierer Ned Kleinschmidt wurde jüngst als neuer Geschäftsführer berufen. Keine Angaben machte Böhm dazu, ob der Gang vor das Insolvenzgericht im Zusammenhang mit der Klage des ehemaligen Vorstandschef Utz Claassen steht. Dieser hat in den USA eine Schadensersatzklage wegen Rufschädigung in Höhe von umgerechnet knapp 200 Millionen Euro gegen Solar Millennium und seine US-Tochtergesellschaften eingereicht. (Sandra Enkhardt)