Die zusätzliche Kürzung der Photovoltaik-Einspeisevergütung wird die Politiker in Berlin weiter beschäftigen. Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat zur Solarförderung, der am Mittwochabend erstmals zusammentraf, vertagte seine Sitzung auf den 5. Juli. Für eine Verschiebung bis Herbst habe es keine Mehrheit gegeben, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung einen Teilnehmer. Bayern habe zunächst einen solchen Antrag erwogen, der die Photovoltaik-Branche und Investoren noch länger in Ungewissheit gelassen hätte. Zwei Abstimmungsrunden hätten so im Ausschuss zu keinem Ergebnis geführt. Danach sei die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen worden. Sie soll bis zur nächsten Sitzung einen Kompromiss bei der Solarförderung suchen. Parallel sei das Land Hamburg beauftragt worden, eine Lösung für eine andere Formulierung des Gesetzes zu finden. Allerdings hätten die Vertreter des Bundestags deutlich gemacht, dass im Endeffekt die Kürzung nicht hinter den bereits gefassten Beschlüssen zurückbleiben dürfte.
Röttgen bleibt hart
Wenn ein Beschluss zur Solarförderung in den ersten Julitagen gefasst wird, könnten die Regelungen auch noch rückwirkend greifen. Die Bundestagsvertreter im Ausschuss sowie Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) hätten sich hart gezeigt, berichteten Teilnehmer weiter. Sie wollten keine Abstriche an den Photovoltaik-Kürzungen akzeptieren, da eine weitere Verzögerung des Gesetzes nur die Verunsicherung in der Branche erhöhen würde. Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) erklärte bereits vor dem Treffen des Vermittlungsausschusses: "Wir halten es für unsozial, dass die Stromverbraucher und Privathaushalte zweistellige Kapitalrenditen mit ihren Stromrechnungen finanzieren."
Der Bundestag hatte Anfang Mai beschlossen, die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen zum 1. Juli um zusätzlich 16 Prozent und bei Freiflächenanlagen zwischen elf und 15 Prozent abzusenken. Der Bundesrat plädiert hingegen für Kürzungen von maximal zehn Prozent und rief deshalb Anfang Juni den Vermittlungsausschuss an. Die Länderkammer ist allerdings nicht zustimmungspflichtig und kann die EEG-Novelle daher nicht verhindern. Der Bundestag kann mit der Mehrheit von Union und FDP jede Kompromisslösung wieder zunichte machen und auf die bereits beschlossene Regelung beharren. (Sandra Enkhardt)