Die Bundesnetzagentur hat verkündet, dass die Einspeisevergütungen für neu errichtete Photovoltaikanlagen in den nächsten drei Monaten nicht gekürzt werden. Das betrifft Anlagen, die vom 1. April bis zum 30. Juni 2016 ans Netz gehen. Der Grund: Der Zubau der vergangenen zwölf Monate liegt mit 1.367 Megawatt mehr als 1.000 Megawatt unterhalb des von der Bundesregierung im EEG festgesetzten Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. In der Berechnung sind die Monate März 2015 bis Februar 2016 inklusive Nachmeldungen enthalten.
Die Fördersätze für Strom aus Solaranlagen werden laut EEG monatlich angepasst. Das bedeutet: Bewegt sich der Zubau innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat vorgesehen. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, bei einer Unterschreitung um mehr als 900 Megawatt gleich bleibt oder bei einer Unterschreitung um mehr als 1.400 Megawatt ansteigt.