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Bundeswirtschaftsministerium

Bilanz zum Mieterstrom vorgelegt

Im September veröffentlichte das Bundeswirtschaftsministerium den Mieterstrombericht. Die Beamten stellen sich selbst kein gutes Zeugnis aus. Noch im Herbst 2019 sollen die Rahmenbedingungen angepasst werden.

Der nach Paragraf 99 EEG 2017 von der Bundesregierung dem Bundestag vorzulegende Mieterstrombericht enthält Informationen zum Zubau von Solaranlagen, deren Betreiber einen Mieterstromzuschlag erhalten, das räumliche Verhältnis von Erzeugungs- und Verbrauchsgebäuden und die mit dem Mieterstromzuschlag verbundenen Kosten.

Berichtet wird, dass das Modell weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. Der 500-Megawatt-Deckel für dieses Segment ist unnütz: Nur 677 Anlagen mit knapp 14 Megawatt waren bis zum Juli 2019 erfasst.

Weiter sei der Mieterstromzuschlag angesichts der hohen Kosten dieser Vermarktungsform aktuell zu niedrig, um deutliche Investitionsanreize zu setzen. Die geltenden Regeln der Anlagenzusammenfassung haben zusätzlich negative Auswirkungen. Immerhin, der Bericht schlägt auch Verbesserungen vor: So soll die Vergütung steigen, um die wirtschaftlichen Anreize zu stärken. Auch sollten die Regelungen zur Zusammenfassung von Anlagen präzisiert werden.

www.photovoltaik.eu/gentner.dll/Mieterstrombericht-EEG-2017_ODkwMDc4.PDF

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