Bisher waren Erzeuger von Photovoltaikanlagen mit mehr als 500 Kilowatt Leistung verpflichtet, den Strom direkt am Strommarkt zu verkaufen. Dies gilt ab Januar 2016 auch für Betreiber neu installierter kleiner Photovoltaikanlagen ab 100 Kilowatt. Künftig werden auch kleinere Ökostromanlagen in die Direktvermarktung eingebunden.
Betroffen von der neuen Regelung sind beispielsweise Betriebe, die eine Solaranlage für das Dach ihres Gebäudes planen. Ziel der Anlagenbetreiber ist es dabei, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen, um Kosten einzusparen. „Das steigende Interesse an Eigenstrommodellen führt zu immer größeren Reststrommengen“, erklärt Eberhard Holstein, Chef des Direktvermarkters Grundgrün Energie. „Diese sind allerdings schwieriger zu prognostizieren, da sie nicht nur wetter-, sondern auch verbrauchsabhängig zur Verfügung stehen.“
„Für eine Nachrüstung einer Anlage mit einer verpflichtenden Fernsteuerung ist ein VPN-Router sowie eine Schnittstelle für den Vermarkter erforderlich“, berichtet Stefan Galler, Geschäftsführer von Be4energy, Hersteller von Fernsteuergeräten. Geräte seien am Markt ab 630 Euro netto verfügbar.