Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen führt die Förderung von Speichersystemen und Mieterstrommodellen in diesem Jahr mit einem Volumen von zwölf Millionen Euro fort. Wie im vergangenen Jahr wird das Förderprogramm Progres NRW auch weiterhin von der Bezirksregierung in Arnsberg umgesetzt. Dort sind bis zum 1. Dezember 2017 die Förderanträge zu stellen.
Die Speicherförderung bezieht sich auf Systeme, die in neue Photovoltaikanlagen integriert werden. Die Nachrüstung von Speichern in bestehende Solaranlagen wird nicht unterstützt. Beträgt die Leistung der Photovoltaikanlage bis zu 30 Kilowatt, bekommt der Hauseigentümer maximal zehn Prozent der Investitionskosten als Fördersumme ausgezahlt. Steigt die Leistung der Photovoltaikanlage, in die der Speicher integriert wird, über 30 Kilowatt, bekommt der Investor bis zu 50 Prozent der Investitionssumme als Förderung. Diese ist aber pro Speicher auf 75.000 Euro beschränkt. Zudem wird für jedes Gebäude nur ein Speichersystem bezuschusst.
Um in den Genuss einer Speicherförderung durch die Landesregierung zu kommen, muss die Netzeinspeisung der Photovoltaikanlage dauerhaft auf die Hälfte der installierten Leistung abgeregelt werden. Damit setzt auch Düsseldorf auf die Erhöhung des Eigenverbrauchs durch die Speicherinstallation. Die Kappung von Leistungsspitzen, was größere Stromspeicher für Gewerbebetriebe wirtschaftlich machen würde, ist nicht Intention des Förderprogramms. Zusätzlich muss die Installation und Inbetriebnahme des Speichers durch eine Fachkraft nachgewiesen werden. Das kann unter anderem auf der Basis des Speicherpasses erfolgen.
Die Mieterstromförderung konzentriert sich auf eine entscheidende Hürde: die Steuer- und Messkonzepte. Diese sind sehr kostenintensiv. Deshalb greift Düsseldorf den Planern solcher Projekte mit einem 50-prozentigen Zuschuss unter die Arme. Zuwendungsfähig sind dabei Ausgaben für den Erwerb und die Installation von Zählern im Rahmen von Summenzählermodellen. Der Einbau von Smart Metern in der Unterverteilung wird nur gefördert, wenn diese nicht ohnehin schon gesetzlich vorgeschrieben sind. Zudem unterstützt die Landesregierung den Kauf und die Installation der notwendigen Soft- und Hardware, um den im Gebäude verbrauchten Solarstrom auch abrechnen zu können.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Arbeitspreis im Rahmen des Mieterstrommodells mindestens 1,5 Cent pro Kilowattstunde unter dem günstigsten Tarif des örtlichen Grundversorgers liegt. Dieser Preis darf für 24 Monate nicht steigen. Es werden auch Vorhaben gefördert, die in einer von mehreren flächenmäßig zusammengehörenden Gebäudeeinheiten im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang umgesetzt werden.