Der Berliner Senat will im Bundesrat einen Antrag einbringen, das Mieterstromgesetz zu ändern. Es geht hier darum, die bisherigen Beschränkungen aufzuheben und die Realisierung solcher Projekte zu vereinfachen.
Der rot-rot-grüne Senat von Berlin will Mietrestrom stärken. Dazu will er einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einbringen. Ziel ist es, urbane Zentren in die Energiewende mit einzubeziehen. Denn bisher ist der Zubau von Ökostromanlagen in den großen Städten noch marginal, was vor allem daran liegt, dass die meisten Menschen dort zur Miete wohnen und nicht selbst Eigentümer der Gebäude sind. „Städte sind in der großen Verantwortung, mehr gegen die Klimakrise zu tun“, begründet Ramona Pop, Wirtschafts- und Energiesenatorin von Berlin, den Vorstoß. „Mit unserer Bundesratsinitiative wollen wir die Energiewende in den Städten voranbringen. Unser Ziel lautet: Mehr Solaranlagen auf die Dächer, bessere Bedingungen für den Mieterstrom und intelligentere Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung.“
Pop: „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf“
Zwar hatte schon die letzte Bundesregierung auf das Problem reagiert und ein Mieterstromgesetz verabschiedet. Damit werden Mieterstromprojekte zwar finanziell gefördert. Doch einerseits ist diese auf Gebäude beschränkt, die zu mindestens 40 Prozent aus Wohnfläche bestehen. Reine Gewerbegebäude sind ausgenommen. Andererseits sind die Voraussetzung unklar, wann ein solches Projekt eine Förderung bekommt. „Die Bundesratsinitiative soll unnötige Beschränkungen aufheben“, erklärt Pop. „Wir sehen einen dringenden Handlungsbedarf, die bestehende Rechtslage anzupassen, weil sie derzeit für Quartierskonzepte zu einer unsicheren Situation führt: Der Erhalt der Förderung hängt bisher von unklar formulierten Voraussetzungen ab.“
Quartierslösungen zulassen
Das soll sich nach dem Willen des Berliner Senats ändern. Konkret sollen die Unsicherheiten vor allem bei solchen Quartierskonzepten beseitigt werden. Bisher ist zwar geregelt, dass Mieterstrom auch in Gebäude in unmittelbarer räumlicher Nähe geliefert werden kann. Doch der Begriff der unmittelbaren räumlichen Nähe ist dabei nicht definiert. Niemand weiß also konkret, ob der Strom nur in einen Gebäudeteil geliefert werden darf, der zum Wohnblock gehört oder ob das auch eventuell für benachbarte Gebäude gilt. Berlin will grundsätzlich solche Beschränkungen beseitigt wissen.
Außerdem sollen Mieterstromprojekte auch für Gewerbeimmobilien möglich sein. Diese sind bisher von der Förderung ausgenommen. Sie haben aber den Vorteil, dass der Eigenverbrauch aus der Solaranlage auf dem Dach des Hauses potenziell höher ist als im Wohngebäude. Als dritten Ansatz will der Senat auch die Größenbeschränkung von 100 Kilowatt pro Mieterstromprojekt aus dem Gesetz streichen lassen. (su)