Vermieter und Eigentümergemeinschaften werden darin verpflichtet, die Zustimmung zu erteilen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann dies verweigert werden, beispielsweise aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Gesetzesänderungen als einen Booster für die Balkonkraftwerke. Der Branchenverband rechnet nun mit einem neuen Boom bei der Nachfrage. „Viele Millionen Bürger in Miethaushalten und Wohneigentümergemeinschaften erhalten nun erstmals unmittelbaren Zugang zu preiswertem Solarstrom“, sagt BSW-Chef Carsten Körnig.
Die Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt und einer AC-Anschlussleistung von maximal 800 Watt. Zudem dürfen Balkonanlagen bereits genutzt werden, bevor alte Stromzähler gegen neue elektronische ausgetauscht wurden. Übergangsweise darf sich der Zähler also rückwärts drehen, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist wird, erläutert der BSW Solar.
Balkonsolar: 150 Megawatt allein in 2024 installiert
Mittlerweile wurden mehr als 550.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert – davon 273.000 im vergangenen Jahr. Von Januar bis Mai 2024 wurden zudem Balkonanlagen mit einer Leistung von rund 150 Megawatt neu installiert. Das entspricht einer Steigerung von 69 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Bereits mit dem im April verabschiedeten Solarpaket hatte der Bundestag die Nutzung und Anmeldung von Steckersolaranlagen deutlich vereinfacht. Diese müssen seitdem nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eintragen werden, die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen. (nhp)
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