Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) zeigt mit einem Quotenmodell, dass beides geht: Steuerbare Lasten können sowohl netz- als auch marktdienlich eingesetzt werden. „Aussicht auf Erfolg hat ein System am Ende nur, wenn Verbraucher überzeugt sind. Flexibilität soll angereizt, nicht erzwungen werden“, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch.
Grenzen im Verteilnetz
Ohne Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch wird die Energiewende teuer. Doch es ist strittig, für welchen Zweck die Flexibilität eingesetzt wird. Zum einen ist Flexibilität für das Netz erforderlich, wenn viele Kunden gleichzeitig ihr Elektroauto laden, kommen einige Verteilnetz schnell an ihre Kapazitätsgrenzen. Zum anderen ist eine Flexibilisierung des Stromverbrauchs für eine ausgeglichene Systembilanz nötig, um trotz schwankender Sonnen- und Windverfügbarkeit die Stromnachfrage jederzeit decken zu können. Ziel muss es also sein, den Strombedarf bevorzugt in Zeiten zu decken, in denen viel Strom aus erneuerbaren Energien eingespeist wird und gleichzeitig die Netzauslastung gering ist.
Viele Verbraucher verfügen über so ein Flexibilitätspotential, doch aktuell fehlt ein Anreiz für sie, das Potential tatsächlich umzusetzen, urteilt der BNE. „Beispielsweise muss die Stromrechnung eines Elektromobilisten am günstigsten ausfallen, wenn er sein E-Auto nach Ökoenergieeinspeisung und Netzauslastung lädt.“, unterstreicht Busch. Mit dem Quotenmodell schlägt der BNE ein Modell vor, das einen netzdienlichen Bezug belohnt und gleichzeitig „den marktseitigen Flexibilitätseinsatz ermöglicht“.
Wer flexibel ist, spart
Sehen Verteilnetzbetreiber ein Engpassrisiko für bestimmte Zeiträume, legen sie Grenzen und damit quasi Quoten für die Netznutzung fest. So wird ein gleichzeitiger Abruf der maximalen Anschlussleistung durch Verbraucher und das Eintreten des prognostizierten Engpasses vermieden. Halten Verbraucher die Quote ein, bekommen sie eine Flexibilitätsprämie. Denn wer sich flexibel verhält, soll belohnt werden. Das Positionspapier können Sie hier in der Lang- und Kurzfassung abrufen. (nhp)
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