Seit am 7. Juli 2022 der Bundestag das sogenannte Osterpaket beschlossen hat, ist es für Besitzer großer Flachdächer noch attraktiver geworden, sich der Installation einer Solaranlage zuzuwenden. Nicht, dass es bisher unwirtschaftlich gewesen wäre. Doch wer seine Stromkosten langfristig stabil halten will, ist mit der Photovoltaik auf der sicheren Seite. Dazu kommt noch: In Zukunft gibt es mehr Geld, wenn man es richtig anstellt.
Feste Vergütung bis ein Megawatt
So wurden mit der EEG-Novelle die Einspeisetarife angepasst. Diese gelten schon seit 30. Juli 2022. Seither bekommen Betreiber von neuen Solaranlagen für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde 13,4 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Solaranlage eine Leistung von bis zu zehn Kilowatt hat. Für größere Anlagen ist die Vergütung geringer.
So bekommt der Betreiber einer Anlage mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt, was für mittelgroße Flachdächer durchaus realistisch ist, 11,3 Cent pro Kilowattstunde. Für größere Flachdachanlagen mit einer Leistung von bis zu 400 Kilowatt gibt es noch 9,4 Cent pro Kilowattstunde.
Da die Grenze, ab der die Vergütung von Strom aus Dachanlagen mittels einer Ausschreibung bestimmt wird, auf ein Megawatt angehoben wurde, bekommen jetzt auch die ganz großen Dachanlagen bis zu dieser Leistung einen festen Einspeisetarif. Dieser liegt bei 8,1 Cent pro Kilowattstunde. Dies ist allerdings weniger, als die noch größeren Dachanlagen derzeit in den Ausschreibungen erzielen. Denn bei der Auktion, die am 1. August 2022 endete, lag der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 8,84 Cent pro Kilowatt.
Weniger für Eigenverbraucher
Dazu kommt noch, dass von diesen Werten pauschal 0,4 Cent pro Kilowattstunde abgezogen werden. Außerdem gelten diese Vergütungen nur für Anlagen, deren Strom komplett ins Netz eingespeist wird.
Nutzt der Anlagenbetreiber einen Teil des Stroms selbst, bekommt er weniger für den überschüssigen Strom, den er vor Ort nicht nutzen kann und ins Netz einspeisen muss. Denn dann gibt es für den Strom aus Anlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt nur noch 8,6 Cent pro Kilowattstunde. Für den Überschuss, den mittelgroße gewerbliche Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt ins Netz einspeisen, gibt es 7,5 Cent pro Kilowattstunden. Die eingespeisten Überschüsse aus allen noch größeren Anlagen bis zur Grenze von einem Megawatt werden mit 6,2 Cent pro Kilowattstunde bedacht. Auch hier gilt die Regelung des Paragrafen 53, wonach 0,4 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde pauschal abgezogen werden.
Eigenverbrauch lohnt sich immer
Doch zumindest gibt es bis zum 1. Februar 2024 keine Absenkung der Vergütungen. Erst ab dann werden die Tarife alle sechs Monate um ein Prozent verringert, was jedoch nur für die Anlagen zutrifft, die ab diesem Zeitpunkt gebaut werden. Ob damit der Zubau auf gewerblichen Flachdächern gesteigert werden kann, bleibt fraglich. Genauso fraglich bleibt, ob der Plan der Bundesregierung aufgeht, mit der Bevorzugung der Volleinspeiser und deren vergleichsweise guten Tarifen die Gebäudeeigentümer zu animieren, ihre Dächer komplett mit Solarmodulen zu belegen.
Die Chancen dafür stehen angesichts der derzeit rasant steigenden Strompreise nicht schlecht. Denn je höher diese ausfallen, desto mehr lohnt sich der Eigenverbrauch. Dann spielt der Überschuss, der ins Netz eingespeist werden muss, kaum noch eine entscheidende Rolle. Zumal durch den Wegfall der EEG-Umlage auch die Sonnensteuer für den selbst verbrauchten Solarstrom nicht mehr gezahlt werden muss.
Dennoch wäre es allein unter diesen Bedingungen wirtschaftlicher, nur einen Teil des Daches zu nutzen, wenn der Stromverbrauch zu gering ist, um den Ertrag einer Anlage auf dem gesamten Dach weitgehend vor Ort zu nutzen. Allerdings hat die Bundesregierung genau dafür noch eine Möglichkeit gelassen.
Zwei Anlagen auf einem Dach
Denn Paragraf 24 Absatz 2a des novellierten EEG enthält eine spannende Regelung für Besitzer vor allem von großen Flachdächern, die den Strom nicht komplett selbst verbrauchen können. Auf den ersten Blick ist die Einspeisevergütung zu gering, als dass sich die volle Ausnutzung der Dachfläche rechnen würde. Schließlich fällt dann eine extrem hohe Strommenge in den Bereich der Überschusseinspeisung – vermeintlich.
Besagter Absatz 2a des Paragrafen 24 des EEG eröffnet aber die Möglichkeit, auf einem Dach zwei Solaranlagen getrennt voneinander zu betreiben. Das gilt auch, wenn die Anlagen in weniger als zwölf aufeinanderfolgenden Monaten in Betrieb genommen wurden. Einer der beiden Generatoren wird als Eigenverbrauchsanlage mit Überschusseinspeisung angemeldet. Der Strom daraus wird mit 6,20 bis 8,60 Cent pro Kilowattstunde vergütet – je nach Leistung. Der andere Generator wird als Volleinspeiser angemeldet. Für dessen Strom gibt es dann den Bonus zwischen 1,90 und 5,10 Cent pro Kilowattstunde
dazu. Dieser ist aber von der Größe der Anlage abhängig, die vollständig ins Netz einspeist.
Spezial zum Download
Den kompletten Beitrag lesen Sie im neuen Flachdach-Spezial, das für Sie zum Download bereitsteht. Denn steigende Energiepreise sorgen für wachsendes Interesse von Gewebetreibenden an der Unabhängigkeit vom Versorger. Dies geht unter anderem mit der eigenen Solaranlage auf dem Dach des Gewerbe- oder Industriedachs. Voraussetzung ist, dass der Generator zum Energieverbrauch im Gebäude passt. Deshalb sollte die Anlage viel Energie zu möglichst niedrigen Kosten produzieren. Ob da sogenannte bifaziale Module weiterhelfen, lesen Sie im aktuellen Spezial rund um die Nutzung von Flachdächern für die Solarstromerzeugung. Darin finden Sie auch jede Menge Praxisberichte, die zeigen, wie der eigene Energiepreisdeckel gelingt und welche Lösungen dafür inzwischen existieren.