PMT Solutions hat beim Deutschen Institut für Bautechnik die bauaufsichtliche Zulassung für das Montagesystem Evolution erlangt. Denn mit dem gewerblichen Eigenverbrauch wachsen die Ansprüche an die Qualität und die Standfestigkeit der Gestelle. Im Interview erläutert Geschäftsführer Peter Grass, warum er den langwierigen Prozess beim DIBt auf sich genommen hat.
Das Deutsche Institut für Bautechnik, gemeinhin als DIBt bekannt, hat Ihrem Flachdachsystem die bauaufsichtliche Zulassung gewährt? Worum geht es genau?
Peter Grass: Wir haben die bauaufsichtliche Zulassung für unser aerodynamisches Flachdachsystem Evolution bekommen, mit durchgängiger Bodenschiene und zehn beziehungsweise fünfzehn Grad Aufständerung. Es handelt sich um ein aerodynamisches System, das ohne Dachdurchdringung auskommt. Davon haben wir zwei Varianten: für die Ausrichtung nach Süden und Ost-West. Beide Varianten sind in die Zulassung einbegriffen.
Bisher wurden in unserer Branche solche Zulassungen nur für einzelne Komponenten erteilt, etwa für Schletter. Wie unterscheidet sich Ihre Zulassung?
Das DIBt hat meines Wissens erstmals ein gesamtes Montagesystem zugelassen, also nicht nur einzelne Komponenten wie Verbindungsstücke oder Klemmen. Das ist ein wichtiger Schritt, denn die Photovoltaik wird zunehmend zum selbstverständlichen Bestandteil der Gebäude, wie die Heizungstechnik oder die Lüftung auch. Also müssen wir uns an die Regeln der Baubranche halten. Und diese Regeln schreiben vor, dass die am oder im Gebäude verwendeten Systeme als Bauprodukte zu betrachten sind, die entweder normativ gerechnet wurden oder eben der Zulassung bedürfen. Sonst riskieren Lieferanten, Installateure und Bauherren einen Verstoß gegen die Landesbauordnungen und es droht Rückbau, Mängelrügen oder der Verlust der Versicherungsleistung
Warum brauchen Montagesysteme eine Zulassung?
Wir reden in erster Linie über Montagesysteme für Gebäude, also beispielsweise Dachanlagen. Schon 2012 hat das DIBt ein Merkblatt veröffentlicht und darauf hingewiesen, dass Photovoltaiksysteme den üblichen Regeln der bautechnischen Anforderungen unterliegen. Eine Nichteinhaltung dieser durch die Landesbauordnung geregelten Verfahrensweise hat erhebliche Folgen. Auf rechtlicher Ebene führt der Einsatz von nicht geregelten Bauprodukten zur Einstellung des Bauvorhabens, zur Rückbaupflicht und zur Geldbuße. Zivilrechtlich ist das errichtete Werk automatisch mangelhaft und der Errichter ist ist zur Nacherfüllung verpflichtet. Ersatzvornahme, Rücktritt oder Minderung drohen. Und zu guter Letzt ist auch der Versicherungsschutz gefährdet und ohne diese Sicherheit wird die Investition in Photovoltaik zum Blindflug.
Welchen Aufwand hat die Zulassung für Sie verursacht?
Der Prozess am DIBt ist sehr aufwändig und langwierig. Die ersten Gespräche haben wir Ende 2015 geführt. Aber für uns war es konsequent, sich um die Zulassung zu bemühen. Wir haben sehr viel Geld ausgegeben, um unsere Systeme zu testen und durch Versuche zu überprüfen. Denn wir wollten vor allem verstehen, wie die Kräfte in einem aerodynamischen Flachdachsystem wirken, wie der Wind angreift und sich seine Kräfte über das Modulfeld und ins Dach verteilen Wir müssen wissen, wie sich Einzelbauteile im Regelfall und im Dauereinsatz verhalten, wie der Bauteilverbund wirkt und wie sich das Gesamtsystem im realen Großmodel unter Belastung verhält. Wir wollten ein System bauen, das höchste Ansprüche an die Qualität und die Standfestigkeit erfüllt. (Gespräch: Heiko Schwarzburger)
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Das vollständige Interview lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift photovoltaik, die am 29. Juni 2017 erscheint. Abonnenten können den gesamten Artikel nach dem Erscheinen online lesen – im Abobereich unserer Webseite.