Die österreichische Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, dass Photovoltaikanlagen auf Dächern oder Flächen von Gewerbebetrieben in Zukunft ohne behördliche Genehmigung gebaut werden dürfen. Das gilt auch für Ladestationen für Elektroautos auf dem Betriebsgelände. Das Bundeswirtschaftsministerium in Wien hat dazu einen entsprechenden Erlass verfasst und veröffentlicht. Damit reagiert die Regierung auf die Tatsache, dass die Nutzung der Dach- und Freiflächen von Gewerbebetrieben für die Photovoltaik notwendig sind, um das Ziel zu erreichen, die Alpenrepublik ab 2030 ausschließlich mit Ökostrom zu versorgen.
Photovoltaik als Wirtschaftsmotor
Die bisher geltende Genehmigungspflicht wurde von vielen Gewerbetreibenden und der Industrie als zu hohe Hürde für eine Investition in die Photovoltaik wahrgenommen. „Österreich hat ein Problem mit Überregulierung und überbordender Bürokratie“, erklärt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck bei der Vorstellung des Erlasses. „Investitionen in erneuerbare Energien haben neben klimarelevanten Meilensteinen auch positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum, die Beschäftigung und Innovationskraft der österreichischen Unternehmen“ unterstreicht sie die Bedeutung der Photovoltaik.
Gelebter Bürokratieabbau
Entsprechend können sich die Gewerbebetriebe mit der Eigenversorgung mit vor Ort produziertem Solarstrom zukunftssicher im Wettbewerb aufstellen. „Mit unserem Erlass stellen wir sicher, dass Unternehmen nicht durch bürokratische Hürden vom Wirtschaften abgehalten werden“, betont Schramböck. „Nun können Betriebe einfach und unbürokratisch einen erheblichen Teil zur Energiewende beitragen und auch selbst davon profitieren.“, erklärt sie mit Blick auf die jetzigen Genehmigungsfreiheit.
Weiterhin genehmigungspflichtige Ausnahmen
Es gelten hier nur wenige Ausnahmen, etwa wenn die Solaranlage Notausgänge versperrt, Verkehrswege beeinträchtigt oder innerhalb eines explosionsgeschützten Bereichs installiert werden soll. Elektrotechnisch unsichere Installation der Anlagen sollte ohnehin vermieden werden. Wird sie dennoch ausgeführt, unterliegt sie weiterhin der Genehmigungspflicht, genauso wie Anlagen, die den Nachbarn blenden.
Behörden müssen Einzelfallgenehmigungen begründen
Dabei dürfen die Behörden nicht grundsätzlich unterstellen, dass von jeder Solaranlage eine Gefahr ausgeht und diese dann der Genehmigungspflicht unterliegen würden. Grundsätzlich ist zunächst von einer Genehmigungsfreiheit auszugehen und der Einzelfall, der zu einer Genehmigungspflicht führen könnte, muss von den Behörden schlüssig begründet werden. Den Erlass finden Sie auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums. (su)
Zum Weiterlesen:
Frühjahrskongress PV Austria: Bundesländer auf dem Weg zur Energiewende
Österreich erleichtert Netzzugang
Österreich: Regierung einigt sich auf Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz