Der Schweizer Branchenverband Swissolar hat den Leitfaden zur Beurteilung von Blendwirkungen von Photovoltaikanlagen aktualisiert und konkretisiert. Darauf weist der Sachverständige für Photovoltaik und Blendgutachten Jakob Zehndorfer hin. Er hat unter den neuen Regelungen schon mehrere Gutachten für Photovoltaikanlagen in den Schweizer Kantonen Zürich, St. Gallen und Graubünden angefertigt.
Konkrete Grenzwerte helfen gegen Streitigkeiten
Der neue Leitfaden ist im Vergleich zur deutschen Richtlinie LAI-2012 und der österreichischen R-11-3 sogar noch konkreter, was die Beurteilung der Blendung betrifft, betont Zehndorfer. Dadurch helfe er, die Akzeptanz von Solaranlagen zu verbessern, aber auch, den Zubau von Photovoltaikgeneratoren nicht unnötig einzuschränken. Denn er enthält genaue Grenzwerte und nachvollziehbare Berechnungsverfahren. Dies sei ganz wichtig, da die Blendungen subjektiv sehr unterschiedlich empfunden werden. Dadurch werden mit einem Blendgutachten durchaus Nachbarschaftsstreitigkeiten vermieden oder geklärt.
Blendung beim Anlagenbau reduzieren
Der Hauseigentümer muss aber schon vor der Installation der Anlage ein solches Gutachten anfertigen lassen, wenn wenn es im Zuge des Bauverfahrens auch nur zu Bedenken hinsichtlich der Blendwirkung in Richtung Nachbarn kommt, erklärt der Sachverständige. „Wird vor der Errichtung eine Blendberechnung durchgeführt, dann lassen sich blendreduzierende Maßnahmen meist kostengünstig realisieren“, weiß Zehndorfer. „Oft genügt dann schon eine andere Montage der Photovoltaikmodule, um die Blenddauer oder die Blendstärke zu reduzieren. In seltenen Fällen sind Blendungen aber nur mit Spezialmodulen vermeidbar.“
Den Leitfaden zum Melde- und Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, in dem die Beurteildung der Blendwirkung geregelt ist, finden Sie zum kostenlosen Download auf der Internetseite von Swissolar. (su)
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