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TIPPS DER REDAKTION

Solartipp: Gefahren richtig einschätzen

Die Arbeit auf dem Dach ist gefährlich. Das wissen die Solarteure, die viel Erfahrung mit der Installation von Dachanlagen mitbringen. Doch immer wieder kommt es zu Unfällen, wenn Servicetechniker oder Anlagenbetreiber mal schnell aufs Dach klettern, um einen Blick auf den Generator zu werfen. Diesen schnellen Blick riskieren sie auch oft mal ohne jegliche Beurteilung der Gefahren, die ohne Sicherungssysteme lauern.

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Arbeitgeber ist für Sicherheit verantwortlich

Ganz davon abgesehen, dass ein Laie auf dem Dach nichts zu suchen hat, sind grundsätzlich die Arbeitgeber, also die Inhaber von Installations- und Wartungsbetrieben dafür verantwortlich, dass die Gefahren richtig beurteilt und die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet werden. So regelt es die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 1, bisher BGV A1). Die Berufsgenossenschaft bezieht sich dabei auf den Paragraphen 5 des Arbeitsschutzgesetzes.

Gefahren einschätzen

Die Grundlage einer erfolgreichen Unfallverhütung ist, die Gefahren, die auf oder auch unter dem Dach lauern, richtig einzuschätzen. Deshalb muss der Arbeitgeber zunächst eine Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes vornehmen und diese schriftlich festhalten. Wie diese Beurteilung vorgenommen werden muss, beschreibt die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1111 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. „Der Arbeitgeber hat die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach Paragraph 5 des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraph 3 der Betriebssicherheitsverordnung zu ermitteln“, lautet der Grundsatz der Gefährdungsbeurteilung. Eine fehlende oder fehlerhafte Gefahrenbeurteilung ist der Grund für die meisten Unfälle bei der Installation und bei der Wartung von Photovoltaikanlagen. Deshalb sollte sie am Anfang eines jeden Arbeitsauftrages stehen. Der Betreiber und der Inhaber des Handwerksbetriebs oder eine von ihm beauftragte und entsprechend geschulte Person müssen die Mitarbeiter auf die aktuelle Gefahrenlage hinweisen. Die Einweisung der Mitarbeiter sollte sich der Arbeitgeber oder sein Beauftragter schriftlich bestätigen lassen.

Jeden Tag neu

Da sich das Wetter immer wieder ändert, muss die Gefährdungsbeurteilung täglich neu erstellt werden, selbst wenn es sich um die gleiche Baustelle handelt. Denn wenn auf einen sonnigen Tag ein Regentag folgt, sieht das Risiko auf dem Dach schon ganz anders aus. Auch unterschiedliche Windstärken sind hier genauso von Bedeutung wie die Gefährungsbeurteilung bei Temperaturen um den Gefrierpunkt. Hier muss der Handwerker genau einschätzen, ob er seine Mitarbeiter noch aufs Dach lässt, oder diese lieber inzwischen ungefährlichere Arbeiten am Boden durchführen. Bei Glatteis oder Sturm darf sowieso niemand aufs Dach klettern.

Preisdruck lastet auf der Sicherheit

Viele Installateursbetriebe haben sich in den Zeiten der Flaute in der Solarbranche mit der Wartung und der Betriebsführung von bestehenden Photovoltaikanlagen ein zweites Standbein aufgebaut. Das Ergebnis ist ein erklecklicher Preiskampf, der manchmal zu Lasten der Sicherheit der Mitarbeiter geht. Denn jede Gefährdungsbeurteilung kostet genauso Geld wie eine adäquate Absicherung auch bei nur kurzen Inspektionen auf dem Dach. Zudem beschreiben die Hausbesitzer nicht immer die Gegebenheiten vor Ort, so dass der Handwerker erst einmal zum Kunden fahren muss, um die Gefahren überhaupt beurteilen zu können. Tut er das nicht, stehen seine Mitarbeiter nicht selten vor zusätzlichen Hindernissen oder Gefahrenquellen, die zusätzliche Sicherungsmaßnahmen erfordern. Doch diese sind dann in einem vorher vereinbarten Preis auf der Basis der installierten Leistung nicht inbegriffen, sodass diese besonderen Maßnahmen – in der Regel handelt es sich hier um Sicherheitsmaßnahmen – unterbleiben. (su)