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Ab dem ersten Jahr gespart

Um die Gewerbekunden unabhängiger von den steigenden Energiekosten zu machen, bietet der Energieversorger Vattenfall seit Kurzem die neue Sonnenpartnerschaft an. Auf diese Weise können kleine und mittelständische Unternehmen und Gewerbebetriebe ihre eigenen Dachflächen nutzen – ohne viel Geld in die Hand nehmen zu müssen.

Pachten statt selber bauen – das Prinzip ist einfach: Vattenfall investiert als verlässlicher Finanzpartner in die Installation der Anlage auf dem Gewerbedach und übernimmt damit alle anfänglich entstehenden Kosten sowie – im Auftrag des Kunden – Wartung und Betriebsführung. Es fallen weder Netznutzungsgebühren noch Stromsteuer an, die EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom wird nur anteilig fällig. Der Gewerbekunde spart ab dem ersten Betriebsjahr bei seinen Energiekosten, indem er den Sonnenstrom selbst nutzt.

Diese Vorteile sprechen für eine Sonnenpartnerschaft:

  • Vermögensaufbau ohne Investment (Anlagenpachtmodell),
  • wachsende Unabhängigkeit von künftigen Steigerungen beim Strompreis,
  • Senkung der Strombezugskosten (Senkung oder Wegfall von Abgaben wie EEG-Umlage, Stromsteuer, Netzentgelten),
  • Eigentumsübergang am Ende der Vertragslaufzeit (bei nachhaltiger Sonnenpartnerschaft).

Zwei Varianten: flexibel oder nachhaltig

Zwei Varianten sind möglich: Mit der nachhaltigen Sonnenpartnerschaft können die Kunden über einen Zeitraum von in der Regel 20 Jahren Anlagevermögen aufbauen. Denn die Solaranlage geht anschließend in ihren Besitz über. Bei der flexiblen Sonnenpartnerschaft leasen sie die Anlage zunächst für eine kurze Zeit.

Danach entscheidet der Kunde, ob er den Pachtvertrag verlängern, die Anlage kaufen oder sie zur weiteren Nutzung an Vattenfall übergeben will. In dieser Variante können auch Mieter von Gewerbeimmobilien vom selbst erzeugten Solarstrom profitieren.

Für Gewerbemieter eignet sich besonders die flexible Sonnenpartnerschaft. Der Dachnutzungsvertrag wird in diesem Fall zwischen Vattenfall und dem Vermieter der Gewerbeimmobilie abgeschlossen. Das garantiert den Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage auch für den Fall, dass der Mieter die Sonnenpartnerschaft nicht fortführen möchte.

Mehrere Verträge im Paket

Basis der Sonnenpartnerschaft ist der Dachnutzungsvertrag. Er gestattet Vattenfall die Installation der Photovoltaikanlage auf dem Gewerbedach. Durch den Anlagenpachtvertrag wird der Sonnenpartner zum Betreiber der Photovoltaikanlage und kann den erzeugten Solarstrom vollständig selbst nutzen.

Vattenfall kümmert sich im Auftrag des Sonnenpartners um die regelmäßige Wartung und die Betriebsführung der Photovoltaikanlage, sorgt für hohe Erträge und einen problemlosen Betrieb über die gesamte Lebensdauer. Dazu wird optional ein Vertrag zur Betriebsführung geschlossen.

Regelungen im Anlagenpachtvertrag

Der Anlagenpachtvertrag regelt in erster Linie die Pachtdauer. Außerdem werden die Eigentumsverhältnisse während und nach der Pachtzeit definiert.

Bei der nachhaltigen Sonnenpartnerschaft erfolgt ein Eigentumsübergang nach Ende der Pachtzeit, während das Eigentum bei der flexiblen Sonnenpartnerschaft bei Vattenfall verbleibt. Die flexible Sonnenpartnerschaft bietet am Vertragsende optional eine Vertragsverlängerung, eine Übernahme der Anlage durch den Kunden oder das Ende der Sonnenpartnerschaft mit Weiterbetrieb der Anlage durch Vattenfall an.

Was regelt der Dachnutzungsvertrag?

Der Anlagenpachtvertrag erfüllt die aktuellen Anforderungen des EEG zum Eigenverbrauch. Die Betreiber der Anlage profitieren dadurch von der reduzierten EEG-Umlage, vom Wegfall der Stromsteuer und entfallenden Netzentgelten.Die Pachtraten bleiben gemäß Anlagenpachtvertrag über die gesamte Pachtdauer konstant.

Der Dachnutzungsvertrag hat regelmäßig eine Dauer von 25 Jahren. Diese endet bei der nachhaltigen Sonnenpartnerschaft bei vollständiger Erfüllung des Anlagenpachtvertrages vorzeitig mit dem Pachtende. Ist der Anlagenpachtvertrag erfüllt, erlischt auch der Dachnutzungsvertrag. Dann hat Vattenfall fortan kein Recht mehr, das Dach oder die Anlage zu betreten. Bei der flexiblen Sonnenpartnerschaft erlischt der Dachnutzungsvertrag nur im Falle einer Übernahme der Anlage durch den Kunden.

Zugang zum Monitoringl

Darüber hinaus kann man ein Dach über einen Dachnutzungsvertrag für eine Solaranlage zur Verfügung stellen, ohne Sonnenpartner zu werden. In diesem Fall betreibt Vattenfall die Solaranlage über 25 Jahre und zahlt eine Dachnutzungsgebühr aus.

Den Kunden wird Zugang zum Monitoringportal von Vattenfall gewährt, über das sie jederzeit die Erzeugungsdaten der Anlage abrufen können. Auch die Ingenieure von Vattenfall haben Zugriff auf die Betriebsdaten. So können sie Abweichungen bei den Erträgen schnell erkennen. Bei eventuellen Störfällen kümmern sie sich umgehend um deren Beseitigung, um den reibungslosen Betrieb der Solaranlage zu gewährleisten.

Durch regelmäßige Wartung der Anlage wird solchen Fällen aktiv vorgebeugt. Durch ein übersichtliches Berichtswesen werden die Kunden außerdem jährlich über Status und Performance ihrer Anlage informiert.

Anbahnung einer Partnerschaft

Wichtig für die Anbahnung einer solchen Partnerschaft sind diese Informationen:

  • künftiger Standort der Solaranlage,
  • Art der Dacheindeckung und Dachneigung,
  • Stromverbrauch (Lastgang, Verbrauchsverteilung),
  • Strombezugskosten (Stromrechnung).

Ob die Dachfläche über die statischen Voraussetzungen verfügt, prüft ein Experte bei der Begutachtung des Daches. Aus diesen Informationen ermittelt das Beraterteam innerhalb von einer Woche ein erstes Richtpreisangebot.

So kann der Kunde die Wirtschaftlichkeit der Anlage für seinen Betrieb schnell beurteilen. Der Kunde kann ebenso beurteilen, welches Modell der Sonnenpartnerschaft für ihn geeignet ist.

Was möchte der Kunde?

Möchte er langfristig eine eigene Solaranlage erwerben, aber schnell von günstigen Erzeugungskosten profitieren? Oder ist ihm Flexibilität besonders wichtig, weil er nicht langfristig planen kann?

Mit dem Richtpreisangebot werden beide Varianten übersichtlich gegenübergestellt, um eine optimale Entscheidungsgrundlage zu bieten.

Anschließend erfolgen ein verbindliches Angebot und der Abschluss der Verträge. Nach Vertragsabschluss geht es vor allem um die fachgerechte technische Planung und Installation der Anlage.

Dazu zählen neben einer Prüfung der Gebäudestatik auch die Abstimmung aller Gewerke. Außerdem muss die Anlage rechtzeitig beim Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. All das übernimmt Vattenfall.

Technische Betriebsführung

Zudem übernimmt Vattenfall die technische Betriebsführung der Anlage im Auftrag des Kunden. So ist erstklassiger Service garantiert, da Interessenkonflikte vermieden werden. Schließlich hat Vattenfall als Errichter und zunächst Eigentümer der Anlage ein eigenes Interesse, die Komponenten bestmöglich zu warten. Der Anbieter ist auch verantwortlich für Reparaturen und die meisten Ersatzteile. Der erzeugte Strom wird vornehmlich und soweit möglich zum Eigenverbrauch genutzt.

Direktvermarktung über Lumenaza

Überschüsse werden ins Stromnetz gespeist und gemäß EEG vergütet. Bei Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Nennleistung bietet Vattenfall zudem die verpflichtende Direktvermarktung des Sonnenstroms an.

Betreiber von Photovoltaikanlagen ab einer Größe von 100 Kilowatt müssen seit 2016 ihren Strom selbstständig an der Strombörse vermarkten. Das heißt, dass der Strom in Konkurrenz zu konventionellen Energieträgern sowie Windkraft tritt. Verkauft wird zum Marktpreis, unabhängig von der Erzeugungstechnologie.

Erlöse aus dem Stromhandel

Anlagenbetreibern wird der erzielte Verkaufspreis gemeinsam mit der Marktprämie ausgezahlt. Die Summe dieser beiden Größen entspricht mindestens der gesetzlichen Einspeisevergütung.

Da Anlagenbetreiber in der Regel nicht persönlich am Strommarkt handeln möchten, kann ein Direktvermarkter mit der Vermarktung betraut werden.

Dazu steht Vattenfall als Partner das Berliner Unternehmen Lumenaza zur Seite. Statt einer monatlichen Vermarktungspauschale werden lediglich 0,15 Cent je Kilowattstunde Vermarktungsgebühr für Lumenaza fällig.

Restlaufzeiten der Solaranlage

Eine Photovoltaikanlage kann in der Regel zwischen 25 und 30 Jahre genutzt werden. Je nach gewählter Sonnenpartnerschaft bewegt sich die Restnutzungszeit also zwischen fünf und über 20 Jahren.

Bei der nachhaltigen Sonnenpartnerschaft mit Übernahme der Anlage nach einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren beläuft sich die weitere Laufzeit der Anlage nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund fünf bis zehn Jahre.

Bei der flexiblen Sonnenpartnerschaft ist die Übernahme der Anlage nach kurzer Vertragslaufzeit optional und mit einer Zuzahlung verbunden.

Hier beläuft sich die weitere Laufzeit der Anlage nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 20 Jahre. Da dann keine jährlichen Zahlungen mehr an Vattenfall erfolgen, reduzieren sich die Stromkosten des Solarkunden deutlich.

www.vattenfall.de/sonnenpartnerschaft

Der Autor

Valentin Voigt

ist New Business Manager bei Vattenfall und Leiter der Sonnenpartnerschaft. Er kam 2009 zu Vattenfall. Das Team verteilt sich auf Hamburg und Berlin und wächst im gesamten deutschen Raum. Seit diesem Jahr werden verstärkt auch Kombinationen entwickelt, insbesondere Photovoltaik mit Batteriespeichern. Seit seinem Einstieg bei Vattenfall hat Valentin Voigt verschiedene Themen in der Geschäftsentwicklung verantwortet, von Smart Home bis Demand-Side-Management. Zuletzt hat er Vattenfalls erste hybride Photovoltaikanlage an einem operativen Windpark in Süd-Wales geplant und gebaut.

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