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Wien fördert Anlagen für Land- und Forstwirte

Der Klima- und Energiefonds hat ein eigenes Förderprogramm für Photovoltaikanlagen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben aufgelegt. Die Höhe der Förderung ist die Gleiche wie für gewerbliche Anlagen. Wien fördert aber höhere Generatorleistungen.

Der Klima- und Energiefonds fördert in Österreich jetzt auch Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Bisher unterstützte Wien mit dem Förderprogramm nur Solarstromanlagen für privaten Haushalte sowie Gewerbe- und Industriebetriebe. Ein riesiger Vorteil der neuen Förderung von Anlagen für die Land- und Forstwirtschaft ist die Größe der Leistung, die unterstützt wird. Denn während der Klima- und Energiefonds bei privaten und gewerblichen Anlagen nur die Installation von maximal fünf Kilowatt mit einem Investitionszuschuss unterstützt, reicht die Förderung von land- und forstwirtschaftlichen Anlagen bis zu 30 Kilowatt. Allerdings muss der Generator mindestens fünf Kilowatt leisten. Kleinere Anlagen, die Land- oder Forstwirte installieren, werden nicht unterstützt.

275 Euro pro Kilowatt Anlagenleistung als Zuschuss

Die Förderung der Anlagen für Land- und Forstwirte bekommen dabei genauso viel Geld wie die privaten und gewerblichen Investoren. Wien unterstützt den Bau der Anlagen mit 275 Euro pro Kilowatt installierte Anlagenleistung. Integriert der Land- oder Forstwirt die Module ins Dach oder in die Fassade, bekommt er sogar 375 Euro pro Kilowatt. Allerdings ist die Förderung auf maximal 40 Prozent der Kosten für die Analgen und deren Installation begrenzt. Insgesamt ist die Förderung auf vier Millionen Euro gedeckelt und läuft noch bis zum 13. November dieses Jahres. Mit dem Förderprogramm ist der Bau von Anlagen mit einer Gesamtleistung zwischen zehn und 14 Megawatt möglich, je nach Anteil der gebäudeintegrierten Systeme. Der Investitionszuschuss wird nach kompletter Installation der Anlage ausgezahlt. Dazu muss der Land- und Forstwirt dem Klima- und Energiefonds eine Endabrechnung vorlegen.

Nur neue Anlagen werden gefördert

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Anlage im Netzparallelbetrieb läuft und vor allem neu gebaut wird. Der Klima- und Energiefonds weißt darauf hin, dass der Förderantrag noch vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen erfolgen muss. Die Installation von gebrauchten Komponenten wird nicht gefördert. Einen Förderantrag können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer einreichen. Diese müssen ihren Sitz aber in Gemeinden haben, die weniger als 30.000 Einwohner haben.

Anlagen mit Speicher haben bessere Chancen

Der Klima- und Energiefonds entscheidet anhand von Auswahlkriterien, welche Anlage eine Förderung bekommt. So haben Generatoren mit einer Leistung von weniger als 15 Kilowatt, die in Ost-West-Ausrichtung auf einem Dach installiert und mit einem Speicher kombiniert sind eine größere Chance, eine Förderung zu bekommen, als Freiflächenanlagen mit einer Leistung zwischen 15 und 30 Kilowatt, die nach Süden ausgerichtet und ohne Speicher installiert werden. Für jedes einzelne Kriterium bekommt der Antragsteller einen Punkt. Dabei hat die höchste Priorität die Kombination mit einem Speicher. Bei Punktgleichheit zählt das Eingangsdatum des Förderantrags beim Klima- und Energiefonds. Wien vergibt die Förderung so lange, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Vier Auswahlrunden geplant

Die Förderanträge müssen bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) eingereicht werden. Dabei sind im Rahmen der Ausschreibung vier Auswahlrunden geplant. Für die erste Auswahlrunde müssen die Förderanträge bis zum 15. Juni bei der eingegangen sein. Die zweite Auswahlrunde läuft bis zum 31. Juli. Wer in der dritten Auswahlrunde eine Förderung haben will, muss seinen Antrag bis spätestens 30. September eingereicht haben. Die letzte Auswahlrunde läuft dann bis zum 13. November. Reicht der Land- oder Forstwirt seinen Förderantrag bis zum 15. Juni ein, kommt er in alle vier Auswahlrunden. (su)