Wenn es nach den derzeitigen Plänen der österreichischen Bundesregierung geht, fällt im Jahr 2020 die Steuer auf selbst verbrauchen Solarstrom. Zumindest steht diese Streichung in den Eckpunkten der Struktursteuerreform, die das Finanzministerium gerade vorgelegt hat.
Österreich schafft 2020 die Steuer auf selbst produzierten und vor Ort verbrauchten Solarstrom vollständig ab. Zumindest sehen das die gerade vorgelegten Eckpunkte der Steuerstrukturreform vor. „Seit Jahren setzt sich Photovoltaic Austria für eine Abschaffung der Eigenstromsteuer ein“, kommentiert Vera immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, die längst überfällige Streichung der Eigenverbrauchssteuer. „Es ist eine wichtige Chance für den weiteren Photovoltaikausbau, vor allem da aktuelle Förderungen verstärkt auf Eigenverbrauch abzielen.“ Vor allem für Mieterstrom- oder Gemeinschaftsanlagen wird die Streichung der Abgabe essenziell. Aber auch das gewerbliche Segment wird dadurch einen Schub bekommen.
Ein längst fälliger Schritt
Die Eigenverbrauchssteuer wurde im Jahr 2014 von der damaligen Bundesregierung eingeführt. Zunächst war eine Bagatellgrenze von 5.000 Kilowattstunden pro Jahr geplant. Doch der Branchenverband konnte diese zumindest auf 25.000 Kilowattstunden pro Jahr nach oben drücken. Bis zu dieser Grenze ist der Eigenverbrauch steuerfrei. Steigt er darüber hinaus, muss der Anlagenbetreiber für jede selbst genutzte Kilowattstunde 1,5 Cent an den Fiskus bezahlen. „Für den angestrebten weiteren Zubau der erneuerbaren Energien ist die Belastung des Eigenverbrauchs nicht mehr zeitgemäß“, betont Immitzer. „Dementsprechend hat die gänzliche Streichung der Belastung von vor Ort und Stelle erzeugtem und verbrauchtem Strom oberste Priorität.“
Weitere Maßnahmen sind notwendig
Es seien aber noch weitere steuerliche Veränderungen notwendig, um bis 2030 die installierte Leistung in Österreich auf 15 Gigawatt zu erhöhen, betonen die Branchenvertreter. Denn so viel braucht die Alpenrepublik, um bis dahin die Stromversorgung komplett auf Erneuerbare umzustellen. PV Austria nennt hier unter anderem die Senkung der Mehrwertsteuer auf die Solaranlagen, eine Anpassung und Flexibilisierung der Abschreibedauer und eine grundsätzliche Ökologisierung des Steuersystems. (su)