Nachdem im Februar 2007 das neue Solar-Fördergesetz „Conto Energia“ (DM 19/02/2009) verabschiedet worden war, unternahm die italienische Solarbranche große Anstrengungen, die positiven Erwartungen angesichts der günstigen Sonnenlage und der Strompreise in Italien zu erfüllen; bei beiden liegt Italien in Europa an der Spitze.
Erfolgreiche Gesetzesänderung
Die wesentliche Änderung des neues Gesetzes bestand darin, dass der Antrag auf den Einspeisetarif erst nach Abschluss des Verfahrens gestellt wird, wenn die Solaranlage zusammengebaut und an das Stromnetz angeschlossen ist; das erwies sich als erfolgreicher Schritt.
Unter dem früheren Conto-Energia- Gesetz – in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2005 verabschiedet – wurden entsprechende Lizenzen entweder durch Ausschreibung (für große Anlagen) oder nach dem Prinzip des „first come, first serve“ (für kleine Anlagen) vergeben. Das führte leider zu einer unüberschaubaren Flut an Bewerbungen, von denen die meisten rein spekulativer Natur waren und gar nicht zu einer tatsächlich installierten Solaranlage führten.
Wie in der Tabelle dargestellt, unterscheiden sich die derzeit angebotenen Einspeisetarife des Conto-Energia-Gesetzes je nach Anlagengröße und Grad der Integration in die jeweilige Architektur. Kleine (bis zu drei Kilowatt) und voll integrierte (GIPV-) Dachsolaranlagen werden stärker gefördert als große Freiflächen- bzw. Bodenanlagen. Weiterhin gibt es Einspeise-Boni (fünf bis 30 Prozent) für Anlagen auf öffentlichen Gebäuden, den Ersatz von Asbestdächern durch Solarmodule und Energieeffizienzmaßnahmen, die zusammen mit der Solaranlage implementiert werden.
Die Einspeisetarife werden für eine Zeitspanne von 20 Jahren ab Inbetriebnahme und für den gesamten erzeugten und ins Netz eingespeisten Strom garantiert. Zusätzlich kann der Betreiber der Solaranlage entscheiden, wie er vom generierten Strom finanziell profitieren will: Er kann ihn entweder verkaufen oder die Net-Metering-Option in Anspruch nehmen; letztere gilt für Anlagen bis 20 Kilowatt Spitzenleistung.
Verschiedene Wahlmöglichkeiten
Im Gegensatz zu anderen europäischen Solarförderprogrammen kann in Italien der Anlagenbesitzer im Rahmen der einspeisetarifbasierten Förderung den von ihm produzierten Strom verkaufen und so Zusatzumsätze generieren. Er kann entweder die vom italienischen Netzregulator GSE (Gestore dei Servici Elettrici), der für die Vergabe der Fördermittel für Solarstrom und andere regenerative Energien zuständig ist, garantierten Tarife akzeptieren, ihn auf dem freien Markt anbieten oder an einen Dritten verkaufen.
Net Metering bietet dem Anlagenbetreiber die alternative Möglichkeit, seine Stromkosten mit der Produktion seiner Solaranlage aufzurechnen. Anfang 2009 wurde im Rahmen der Aktualisierung der Vorschriften die Anlagengröße auf die bereits erwähnten 200 Kilowatt Spitzenleistung erweitert, zuvor lag die Grenze bei 20 Kilowatt. Auch die fixen Kosten für den Stromtransport im Netz und die Lagerhaltungskosten werden jetzt anders berücksichtigt.
Das Net Metering ist jetzt nicht mehr ganz so komfortabel für den Anlagenbesitzer, stellt aber nach wie vor eine gangbare Option für Anlagen auf Wohnhäusern, Gewerbegebäuden und im KMU-Segment dar. Wirtschaftlich fährt man am besten, wenn man die Größe der Solaranlage so auslegt, dass die Gesamtstromproduktion eines Kalenderjahres nahe an die Menge des im selben Zeitraum verbrauchten Stroms herankommt.
Zwei Jahre nachdem das Conto-Energia- Gesetz in Kraft getreten ist, ist festzustellen, dass es den Markt für Dachsolaranlagen auf Wohnhäusern und Gewerbedächern in Schwung gebracht hat. Nahezu 50 Prozent der bislang im Rahmen dieses neuen Gesetzes installierten 380 Megawatt werden von Anlagen mit einer Leistung bis zu 20 Kilowatt
produziert. Größere Solarparks dagegen haben nach wie vor mit gewissen Hürden im administrativen Genehmigungsverfahren zu kämpfen.
Das Gesetz von 2007 schreibt eine kumulierende Marktdeckelung von 1.200 Megawatt vor, garantiert die Tarife aber für alle Anlagen, die innerhalb von 14 Monaten nach Erreichung dieses Deckelwertes in Betrieb genommen werden. Diese Frist verlängert sich auf 24 Monate, wenn der Anlagenbetreiber eine öffentliche Verwaltung ist. Die in der Tabelle dargestellten Tarife werden für Anlagen, die im Jahr 2010 ihren Betrieb aufnehmen, um zwei Prozent gesenkt.
Neuregelung ab 2011
Die Tarife für Solaranlagen, die ab 2011 ans Netz gehen, stehen derzeit noch nicht fest. Das italienische Ministerium für Wirtschaftliche Entwicklung und das italienische Umweltministerium sind zurzeit noch mit der Überarbeitung und Neufassung des Solarförderprogramms beschäftigt. Wahrscheinlich ist, dass eine neue Marktdeckelung beschlossen wird und die neuen Einspeisetarife dann eventuell auf Basis einer anderen Segmentierung festgelegt werden.
Sicher dagegen ist, dass die italienische Regierung kleine bis mittelgroße Dachsolaranlagen weiterhin fördern wird und auch sicherstellen will, dass der Wachstumsmarkt sanft in die Reifephase eintritt, so dass die nationale solare Wertschöpfungskette nicht negativ beeinträchtigt wird.
www.res-legal.eu
Italienische Einspeisevergütung für PV-Anlagen, 2009 | |||
---|---|---|---|
Anlagengröße[kWp] | Freiflächenanlagen[€ct/kWh] | Aufdachanlagen[€ct/kWh] | Gebäudeintegrierte Anlagen[€ct/kWh] |
? 3 | 39,2 | 43,1 | 48,0 |
? 20 | 37,2 | 41,2 | 45,1 |
> 20 | 35,3 | 39,2 | 43,1 |
Quelle: Eclareon |