Die Photovoltaikbanche debattiert bereits zum fünften Mal konkrete Probleme beim Betrieb von Photovoltikanlagen. Auf dem Programm stehen nicht nur Versicherungs- und rechtliche Fragen, sondern auch die Performance und die Anlagensicherheit von Photovoltaiksystemen im Fehlerfall.
Bereits zum fünften Mal trifft sich die Photovoltaikbranche zum Anwenderforum in Köln. Gastgeber ist der dort ansässige TÜV Rheinland. Im Mittelpunkt stehen vor allem umfangreiche Informationen aus der Praxis der Betreiber und Installateure. So erklärt Thomas Raatgering von den R + V Versicherungen detailliert, wann die Assekuranzen für Schäden an und durch die Photovoltaikanlage aufkommen. „Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch Bedingungsfehler, Vorsatz Dritter, Kurzschluss und weiteren Ereignissen“, betont Raatgering. Dabei spielt das kleine Wort „durch“ eine entscheidende Rolle. Denn damit ist ausgeschlossen, dass die Versicherungen eventuell defekte Module oder Wechselrichter bezahlen, sondern nur die Schäden, die durch einen kaputten Wechselrichter oder ein kaputtes Modul entstehen. Wenn allerdings die Komponenten aufgrund eines Installationsfehlers defekt ist, kann es durchaus sein, dass die Versicherung auch diese bezahlt.
Qualitätsstandards sind nicht mitgewachsen
Vorher hat Gastgeber Willi Vaaßen, Geschäftsfeldleiter Photovoltaik beim TÜV Rheinland einige Thesen zur Qualität und Sicherheit von Photovoltaikanlagen aufgestellt.So kritisiert er, dass bei der extremen Vergrößerung des weltweiten Photovoltaikmarktes die Qualitätsstandards nicht mitgewachsen. „Gerade Gigawattfabriken sollten sich n den Qualitätsstandards der Autobranche orientieren“, betont Vaaßen. Er warnt auch vor dem Wildwuchs von Qualitätszertifikaten, die das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden. Außerdem warnt er die Installateure davor, blind der wirtschaftlichen Größe eines Modulherstellers zu vertrauen. „Ein Tier-1 Hersteller garantiert nicht automatisch hohe Qualität“, erklärt Vaaßen. „Gerade diese Modulhersteller sind sehr schnell gewachsen, was der Qualität bei der Herstellung nicht zugute kommt.“
Schlechte Qualität ist ein Risiko
Das Risiko, auf mäßige Qualität zu stoßen, gilt aber nicht nur für die Komponenten, sondern auch für ganze Anlagen. Er verweist dabei auf eine Untersuchung des TÜV Rheinland. „Wir haben dabei festgestellt, dass 30 Prozent der Anlagen mit schwerwiegenden Fehlern behaftet waren“, erklärt Willi Vaaßen. „Schwerwiegender Fehler bedeutet einen sofortigen Handlungsbedarf, um die Betriebssicherheit der Anlage wieder herzustellen.“ Dabei gingen die Hälfte dieser schwerwiegenden Fehler auf Installationsfehler zurück. Allerdings sind in der Erhebung sehr viele Anlagen eingeflossen, die in der Boomzeit der Photovoltaik in Deutschland gebaut wurden. Zu diesem Zeitpunkt waren noch viele Installationsbetriebe am Markt, die tatsächlich schlechte Qualität abgeliefert haben.
Schlüssel liegt im Eigenverbrauch
Diese Zeiten sind aber vorbei. Im vergangenen Jahr ist der Absatz von Photovoltaikanlagen in Deutschland zum zweiten Mal in Folge um die Hälfte gesunken. „Eine gute Nachricht gibt es allerdings doch“, stellt David Wedepohl, Bereichsleiter Markt und Kommunikation beim Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), in Aussicht. „Durch den geringen Zubau bleibt die Degression der Einspeisevergütung gering. Derzeit sind es 0,25 Prozent pro Monat. Dies sind pro Jahr drei Prozent Absenkung der Einspeisevergütung. Das ist auf jeden Fall technologisch machbar.“ Wedepohl warnt aber vor den Plänen, die die politisch Verantwortlichen noch in der Schublade haben könnten. Denn in der Umwelt- und Energierichtlinie der Europäischen Union steht, dass ab 2017 sämtliche Förderungen von Anlagen der erneuerbaren Energien auf der Basis von Ausschreibungen ermittelt werden müssen. „Die Motivation dieser Regelung ist, dass es die einzige Möglichkeit für die Politik ist, den Zubau tatsächlich zu kontrollieren, indem man die auszuschreibende Leistung festschreibt“, kritisiert Wedepohl. Trotzdem betont er, dass es immer noch eine Reihe von Geschäftsmodellen gibt, die immer noch funktionieren. Der Schlüssel liegt im Eigenverbrauch. Dies lohnt sich nicht nur für die Eigenheimbesitzer, sondern auch für Gewerbetreibende. Sogar Mieterstrommodelle sind immer noch möglich, auch wenn dieses Geschäftsmodell durch die EEG-Novelle im vergangenen Jahr drastisch erschwert wurde. „Wir haben einen sozialdemokratischen Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Trotzdem sind die Eigenheimbesitzer besser gestellt als die Mieter“, kritisiert Wedepohl. „Mit der Verabschiedung des EEG 2014 wurde uns versprochen, dass die Mieterstrommodelle über eine eigene Verordnung geregelt werden sollen. Auf diese Verordnung warten wir noch heute.“ (su)