Die Clearingstelle EEG/KWG hat einen Hinweis und eine Stellungnahme veröffentlicht. In dem einen Verfahren ging es um das Ersetzen und Versetzen von Solaranlagen. In dem anderen Verfahren um einen Streitfall rund um die registrierende Leistungsmessung.
Was gilt als derselbe Standort?
Wer plant eine Solaranlage umzusetzen, muss sich der Frage stellen, ob beispielsweise ein benachbartes Gebäudedach noch als derselbe Standort zählt, oder im juristischen Sinne bereits als anderer Standort anzusehen ist. Dazu hat die Clearingstelle nun einen 26-seitigen Hinweis veröffentlicht. In diesem Hinweis geht es auch darum, welche Fristen beim Ersetzen defekter, beschädigter oder gestohlener Solaranlagen zu beachten sind.
Breitstellung von Einspeisemanagement-Daten durch Solarlog
Die Clearingstelle hat außerdem eine Stellungnahme zur Bereitstellung von Einspeisemanagement-Daten veröffentlicht und dabei mehrere Teilfragen beantwortet. Es ging um einen konkreten Fall vor dem Landgericht Magdeburg, bei dem ein Netzbetreiber von einem Anlagenbetreiber die über mehrere Jahre gezahlte Vergütung zurückforderte. Der Streit ging darum, ob ein installiertes Solar-Log-System den Anforderungen einer registrierenden Leistungsmessung genüge. (PF)
Hinweisverfahren 2018/24 – Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort
Stellungnahme 2018/48Stn - Bereitstellung von Einspeisemanagement-Daten durch Solarlog