Der vorhergehende Entwurf aus dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wurde hierfür an einigen Stellen überarbeitet. Im Folgenden sollen die vorgesehenen Änderungen für die Photovoltaik näher betrachtet werden sollen.
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Reform in zwei Blöcke aufgeteilt
Die EEG-Reform wird in zwei Blöcke aufgeteilt. Der erste Block (Artikel 1 des Gesetzentwurfs) betrifft Sofortmaßnahmen im wahrsten Sinne des Wortes. Dieser Teil des Gesetzes soll offensichtlich zügig im Laufe des Jahres 2022 in Kraft treten und die Bedingungen für die erneuerbaren Energien unmittelbar verbessern. Ein weiterer Teil der Gesetzesreform („EEG 2023“, Artikel 2 des Gesetzentwurfs) soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. (gekürzt)
Den vollständigen Fachreport von Dr. Binder lesen Sie hier.
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