Die EU Kommission und das Bundeswirtschaftsministerium haben nun Verhandlungen aufgenommen, um die EEG-Umlageermäßigung für KWK-Anlagen neu zu regeln. Betroffen sind Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb sind.
Seit Januar 2018 müssen Betreiber von KWK-Anlagen mit mehr als zehn Kilowatt Leistung, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind und dem Eigenverbrauch dienen, die volle EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten KWK-Strom zahlen. Zuvor galt für sie ein reduzierter Satz von 40 Prozent der Umlage. „Der Bundesrat fordert völlig zu Recht eine zügige europarechtskonforme Korrektur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, um eine drohende Unwirtschaftlichkeit zahlreicher hocheffizienter KWK-Anlagen zu verhindern“, sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Millionen Mehrkosten für Stadtwerke
Mit jedem weiteren Tag entstünden für die Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) enorme Mehrbelastungen. „Gerade in kommunalen Einrichtungen, Schulen, Krankenhäusern, Schwimmbädern und Kläranlagen macht es einen enormen Unterschied, ob sie 2,72 Cent oder 6,79 Cent je Kilowattstunde für ihren Strom bezahlen“, weiß Kamperer.
Für ein Stadtwerk können so Mehrkosten von jährlich zwei bis drei Millionen Euro entstehen. „Zumal es ein klimapolitischer Irrweg ist, gerade diese hocheffiziente, umweltfreundliche Technologie zu bestrafen“, sagt der BDEW-Chef. Allein 2016 konnten laut der Branchebverband durch den Einsatz von KWK-Anlagen mit einer Stromerzeugung von 110 Terawattstunden über 51 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. (nhp)