Die Beschwerde des Branchenverbands der europäischen Hersteller von Solarglas EU Prosun Glass gegen chinesische Hersteller von Solarglas zeigt Wirkung. Am Donnerstag hat die Europäische Kommission eine Untersuchung bezüglich der Einfuhren von Solarglas aus China eingeleitet. EU ProSun Glass wirft chinesischen Herstellern vor, Solarglas in der EU zu Dumpingpreisen anzubieten, die unter dem tatsächlichen Marktwert liegen und damit die Solarglasbranche in der Europäischen Union zu schädigen. Das Volumen des EU-Marktes für Solarglas wird auf unter 200 Millionen Euro geschätzt.
Den Antrag auf Einleitung eines Antidumpingverfahrens hatte EU Prosun Glass am 15. Januar 2013 eingereicht. Die Europäische Kommission gibt diesem Antrag nun statt, da es nach ihrer Auffassung „ausreichende Hinweise“ darauf gebe, dass die Einleitung einer Untersuchung gerechtfertigt sei. Hinweise gebe es zum Beispiel auf „ein etwaiges Preisdumping durch die ausführenden Hersteller auf dem EU-Markt“, auf „eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union“ und „einen möglichen ursächlichen Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union“.
Als nächstes wird die Europäische Kommission den interessierten Parteien Fragebogen zusenden, mit denen Informationen über Ausfuhren, Herstellung, Verkäufe und Einfuhren von Solarglas erhoben werden sollen. Danach wird die Kommission die Daten in den Fragebögen prüfen, unter anderem durch Kontrollbesuche in den Unternehmen vor Ort. Vor der Einführung von Zöllen wird die Kommission zudem untersuchen, „ob für die EU-Wirtschaft als Ganzes durch etwaige Maßnahmen Kosten entstehen, die den damit für die Antragsteller verbundenen Nutzen übersteigen würden“ und wie hoch der Zoll sein müsste, um die durch das Dumping verursachte Schädigung auszugleichen.
Mit der nun Beginnenden Untersuchung hat die die Kommission neun Monate Zeit ihre vorläufigen Feststellungen bekannt zu geben. Dabei sind drei Ergebnisse denkbar: Entweder es wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt oder die Untersuchung wird ohne Einführung eines vorläufigen Zolls fortgesetzt. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Untersuchung nach Ablauf der neun Monate eingestellt wird.
Während der Untersuchung haben interessierte Parteien das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bei der Kommission einzureichen oder an entsprechenden Anhörungen teilzunehmen. Eine abschließende Entscheidung über die Einführung endgültiger Maßnahmen soll bis zum 28. Mai 2014 getroffen werden. Medienberichte über einen Antrag auf Einleitung eines zusätzlichen Antisubventionsverfahrens betreffend Solarglas aus China weißt die Europäische Kommission zurück. Ein solcher Antrag liege derzeit nicht vor. (Mirco Sieg)