Damit bestätigen sich nun auch die bereits vorab durchgesickerten Details zur Solarförderung. So ist der „atmende Deckel“, der eine zubauabhängige Degression der Einspeisetarife vorsieht, wieder im Gesetz enthalten. An der ursprünglich geplanten monatlichen Absenkung der Vergütung halten Union und Liberale fest. Nach der Einmalkürzung zum 1. April werden somit ab Mai die Einspeisetarife um jeweils ein Prozent pro Monat gekürzt. Ab November greift dann der „atmende Deckel“ und die Degression soll sich am Zubau im Vorquartal orientieren. Dabei legten die Parteien nun konkrete Absenkungsschritte für die dann folgenden Quartale vor, sollte der jeweilige Zubaukorridor über- oder unterschritten werden. Die Fraktionen begründen diesen Schritt damit, dass damit künftig Vorzieheffekte, wie sie im Falle von großen Einmalabsenkungen der Photovoltaik-Einspeisetarife auftreten, vermieden werden.
Sollte der Zubau in der Zukunft die 7500 Megawatt überschreiten erhöht sich die maximale Absenkung auf 29 Prozent, sollte er sich im politisch vorgeschriebenen Korridor von 2500 bis 3500 Megawatt liegen – dann wird um maximal 11,4 Prozent gekürzt. Bei einer neu installierten Leistung von nur noch 1000 Megawatt im Jahr würden Kürzungen entfallen, läge der Zubau noch darunter käme es theoretisch zu einer Anhebung der Vergütung um sechs Prozent. Allerdings beharren die Regierungsfraktionen auf der Rückführung des Ausbaukorridors für Photovoltaik-Anlagen. Demnach soll der Zubau nach Willen der Regierung im Jahr 2017 nur noch zwischen 900 und 1900 Megawatt liegen.
Neue Bestimmung für Übergangsfristen
Marktintegrationsmodell nur für Anlagen bis ein Megawatt
Außerdem hat die Regierungsfraktionen auch bei ihrem Marktintegrationsmodell Änderungen vorgenommen. Es wird künftig gelten, dass Betreiber von Dachanlagen bis einschließlich zehn Kilowatt nur noch 80 Prozent des erzeugten Solarstroms vergütet bekommen, den Rest müssen sie dann selbst verbrauchen oder vermarkten. Für Anlagen zwischen zehn und 1000 Kilowatt liegt der Wert bei 90 Prozent; für größere Anlagen haben die Regierungsfraktionen das Marktintegrationsmodell gestrichen. Keine Änderungen gibt es hingegen beim Anlagenbegriff. Es gilt laut Gesetzentwurf weiterhin, dass Anlagen, die innerhalb von 24 Monaten in einem Abstand von bis zu vier Kilometern oder innerhalb derselben Gemeinde errichtet worden seien, zusammengerechnet werden.
Am Mittwoch wird nun der Umweltausschuss des Bundestages abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Am Donnerstag folgt dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag. (Sandra Enkhardt)