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Komplizierte Regeln

Zwei Jahre lang mussten die erneuerbaren Energien in den Niederlanden ohne Einspeisevergütungssystem auskommen: Die Regierung hatte das MEP-Programm (Milieukwaliteit Elektriciteitsproduktie) im August 2006 abgeschafft, erst im April 2008 trat mit dem SDE-Programm (Stimulering Duurzame Energie) eine Nachfolgeregelung in Kraft. Das Prinzip hinter dem Vergütungssystem ist allerdings komplizierter als in anderen Ländern. Der sogenannte Basisbetrag wird für Neuanlagen jährlich zu Jahresbeginn durch den Wirtschaftsminister festgelegt und entspricht in etwa jenem Tarif, den Anlagenbetreiber pro Kilowattstunde erzeugten Stroms erhalten.

Wie hoch der Betrag am Ende genau ist, hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen erhält der Betreiber einer Anlage bis 15 Kilowatt von seinem Stromversorger für die produzierte Elektrizität eine Vergütung in Höhe des normalen Strompreises für Endverbraucher. Diese Net-Metering-Regelung gilt für bis zu 5.000 Kilowattstunden pro Jahr; darüber hinaus wird nur noch der Marktpreis gezahlt.

Zusätzlich erhält der Anlagenbetreiber von der niederländischen Energieagentur Senternovem einen Zuschuss, der sich aus der Differenz zwischen Basisbetrag und dem sogenannten Korrekturbetrag berechnet. Der Korrekturbetrag für kleine Anlagen entspricht dem durchschnittlichen niederländischen Strompreis für Endverbraucher und wird zu Jahresbeginn durch das Forschungsinstitut ECN geschätzt. Am Jahresende wird der geschätzte Betrag mit dem tatsächlichen abgeglichen und der endgültige Zuschuss ermittelt. Die Vergütung des Stroms für größere Anlagen von 15 bis 100 Kilowatt erfolgt grundsätzlich nach dem gleichen Prinzip, nur besteht die Möglichkeit des Net-Metering nicht.

Gezahlt wird der im Jahr der Inbetriebnahme gültige Tarif über einen Zeitraum von 15 Jahren. Ein Antrag auf Förderung ist jedes Jahr nur während eines festgesetzten Ausschreibungszeitraums möglich. Die Ausschreibung 2009 läuft von April bis Oktober und fördert zwei Anlagenkategorien mit unterschiedlich hohen Tarifen: kleine PV-Anlagen mit einer Leistung von 0,6 bis 15 Kilowatt sowie mittelgroße Anlagen von 15 bis 100 Kilowatt. Die Anlagen müssen an Gebäuden angebracht sein, Freiflächenanlagen werden nicht gefördert. Die Vergabe der Fördermittel richtet sich nach dem Eingangsdatum des Förderantrags. Da jedoch nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, gehen viele Antragsteller leer aus – auch in diesem Jahr überstieg die Zahl der Anträge in kürzester Zeit das vorhandene Budget um ein Vielfaches. Interessierte PV-Anlagenbetreiber müssen bis zum nächsten Jahr warten.

Schwächen in der Diskussion

Um die Schwächen des Vergütungssystems auszugleichen, das mit einem der höchsten Tarife in ganz Europa grundsätzlich sehr attraktiv wäre, wird eine Erhöhung des zur Verfügung gestellten Budgets diskutiert. Auch eine Öffnung der Vergütung für Anlagen über 100 Kilowatt ist im Gespräch. Ob in absehbarer Zeit wirklich Änderungen umgesetzt werden, ist allerdings noch offen.

Neben der Einspeisevergütung setzen die Niederlande bei der Photovoltaikförderung vor allem auf steuerliche Maßnahmen. Auf den Verbrauch von Strom wird prinzipiell Umweltsteuer erhoben, die je nach Elektrizitätsverbrauch zwischen 0,05 und 10,85 Eurocent pro Kilowattstunde liegt. Von dieser Steuer sind jene Stromkonsumenten befreit, die gleichzeitig auch Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energiequellen sind und diesen Strom ins Netz einspeisen. Für Unternehmen bietet außerdem der Energieinvestitionsrabatt EIA die Möglichkeit, 44 Prozent der Investitionskosten in Energieeffizienz und erneuerbare Energien von der Steuer abzusetzen. Die Mindestinvestitionssumme in die förderfähigen Technologien muss innerhalb eines Jahres 2.200 Euro betragen, Investitionen bis maximal 113 Millionen Euro jährlich können für die Steuererleichterung berücksichtigt werden. PV-Anlagen müssen eine Mindestleistung von 0,9 Kilowatt aufweisen. Die Steuererleichterung wird zudem nur auf Investitionen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Kilowatt gewährt.

Weitere Steuervergünstigungen, kombiniert mit der Möglichkeit zinsgünstiger Kredite, bietet das „Green Funds Scheme“: Sogenannte „grüne Investitionen“, darunter Photovoltaikanlagen, sind im Jahr 2009 bis zu einem Betrag von 55.145 Euro von der Vermögenszuwachssteuer befreit, die normalerweise 1,2 Prozent beträgt. Der zulässige Höchstbetrag wird jährlich neu festgesetzt. Zudem können Investoren 1,3 Prozent der investierten Summe von der Einkommensteuer absetzen. Für Investitionssummen von 22.689 Euro aufwärts gibt es zudem verbilligte Kredite.

Kaum PV-Förderung in Finnland

Im Gegensatz zu den Niederlanden sind in Finnland netzgekoppelte Photovoltaikanlagen noch immer eine Seltenheit. Schuld ist die dürftige Fördersituation in dem traditionell auf Biomasse ausgerichteten Land. Eine Einspeisevergütung gibt es derzeit nur für Strom aus Torf. Im kommenden Jahr soll diese auf andere Erneuerbare-Energie-Technologien ausgeweitet werden. Vorerst werden wohl nur Wind und Biogas profitieren, später möglicherweise auch Technologien wie Kleinwasserkraftwerke und PV. Laut Auskunft der Deutsch-Finnischen Handelskammer soll Ende Juni 2009 ein erster Gesetzentwurf vorgelegt werden, die Verabschiedung im Parlament ist im Herbst geplant.

Bis zur eventuellen Einführung eines Einspeisetarifs müssen potenzielle Betreiber von PV-Anlagen mit den wenigen vorhandenen Förderprogrammen auskommen. Privatpersonen beispielsweise steht für PV-Investitionen die Möglichkeit einer Steuererleichterung offen. Sie beträgt im Rahmen der Steuervergünstigung für Renovierungsmaßnahmen auf Wohngebäuden

maximal 3.000 Euro pro Haushalt beziehungsweise bis zu 60 Prozent der Arbeitskosten für die Installation. Unternehmen, Kommunen, Verbände oder Stiftungen können um den „Energy Aid“ ansuchen, eine staatliche Subvention für erneuerbare Energien. Neben Forschungsprojekten werden auch Investitionen in die Installation von PV-Anlagen gefördert. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der Vorbereitungs-, Planungs- und Materialkosten, allerdings müssen mindestens 25 Prozent der Gesamtkosten vom Subventionsempfänger selbst finanziert werden. Zuständig ist das jeweilige regionale Arbeits- und Wirtschaftsentwicklungszentrum, das sogenannte T&E Center.

www.res-legal.eu/

Niederlande: Förderung 2009 für neu in Betrieb gehende PV-Anlagen
AnlagengrößeKorrekturbetragZuschussBasisbetrag
0,6 – 15 kWp27,3 €ct/kWh25,3 €ct/kWh52,6 €ct/kWh
15 – 100 kWp7,6 €ct/kWh38,8 €ct/kWh45,9 €ct/kWh
Quelle: SenterNovem 2009

Tatjana Tupy

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