Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Nächste Runde startet bald

Die bisher geltende Ausschreibungsverordnung für Freiflächen aus dem EEG 2014 wurde nun durch das EEG 2017 abgelöst, welches bereits bei zwei Ausschreibungsrunden im Frühjahr und im Frühsommer Anwendung fand. Die gesammelten Erfahrungen aus den sechs Pilotausschreibungen in den Jahren 2015 und 2016 fanden im neuen EEG 2017 Berücksichtigung.

5,38 Cent in Dänemark

Nunmehr sind die Marktteilnehmer aufgefordert, sich an den neuen Ausschreibungen zu beteiligen.

Auch in Zukunft wird der Bau von Freiflächenanlagen zur Stromerzeugung staatlich gefördert. Seit September 2015 müssen Anbieter sich um die Förderung in einem Ausschreibungsverfahren bewerben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Erzielung einer wettbewerblich ermittelten, also nicht vorher vom Gesetzgeber festgelegten Förderhöhe.

Nur wer den Zuschlag erhält, dessen Projekte werden gefördert. Im letzten Jahr wurde bereits die erste grenzüberschreitende Ausschreibung für Investoren mit Photovoltaikanlagen in Deutschland oder Dänemark von der Bundesnetzagentur angeboten.

Ein Ausschreibungsvolumen von 50 Megawatt bei einer Anlagengröße von maximal zehn Megawatt wurde ausgeschrieben. Ein durchschnittlicher Zuschlagspreis (Einheitspreis) von nur 5,38 Cent je Kilowattstunde konnte für fünf Projekte mit Bietern aus Dänemark erzielt werden. Die Solarparks sollen in Dänemark realisiert werden.

Im Gegenzug hat letztes Jahr in Dänemark eine länderübergreifende Ausschreibung stattgefunden, bei der deutsche Bieter mitbieten konnten – leider ohne Erfolg.

Der in der geöffneten Ausschreibungsrunde mit Dänemark ermittelte Zuschlagswert von 5,38 Cent je Kilowattstunde liegt deutlich unter dem Wert der bisherigen Ausschreibungsrunden in Deutschland.

Start war bei 9,17 Cent

Gemäß Bundesnetzagentur zeigten sich spezifische Standortvorteile in Dänemark wie zum Beispiel keine Beschränkung der Flächenkulisse und höhere Standortgüte. Weitere Termine mit Anrainerstaaten stehen noch nicht fest.

Die Kosten der Förderung werden mithilfe des Ausschreibungsverfahrens gering gehalten, indem der Wettbewerb unter den Anbietern gesteigert wird. Von der Politik wird immer wieder als einer der entscheidenden Gründe die Vorgabe der EU aufgeführt.

Neben Deutschland werden auch in Frankreich und den Niederlanden festgelegte Solarleistungen in Auktionen ausgeschrieben. Des Weiteren waren die bisherigen Fördersummen aus Sicht des Gesetzgebers zu hoch.

Kosten der Förderung verringert

Künftig soll erneuerbarer Strom nur noch in der Höhe gefördert werden, die nötig ist, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Erneuerbaren-Energien-Anlagen zu gewährleisten.

Die Kosten der Förderung werden mithilfe des Ausschreibungsverfahrens verringert, indem der Wettbewerb unter den Anbietern steigt. In den letzten Ausschreibungsrunden sank der durchschnittliche Zuschlagswert von 9,17 Cent auf 6,58 Cent je Kilowattstunde. In der Auktion über die Vergütungshöhe erhält der Bieter mit den geringsten Förderwünschen den Zuschlag (Gebotspreisverfahren).

Ergebnisse aus den ersten Runden

Die ersten Ausschreibungsrunden haben interessante Ergebnisse erbracht. So waren in allen sieben Ausschreibungsrunden für photovoltaische Freiflächenanlagen bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.110 Megawatt die Gebotsmengen mit einer gesamten Nennleistung von rund 3.596 Megawatt deutlich überzeichnet.

Von den ersten beiden Ausschreibungsrunden wurden mittlerweile 65 Prozent (103 Megawatt) und 72 Prozent (113 Megawatt) der Projekte realisiert. Die Umsetzungsfrist läuft bei den Akteuren der zweiten Runde am 20. August 2017 aus. Demzufolge besteht eine gute Chance, eine höhere Umsetzungsquote zu erzielen. Die Volumina der Ausschreibungen betrugen zwischen 125 und 200 Megawatt.

Auch kleinere Bieter nahmen teil

Bewährt hat sich das Verfahren „Pay as bid“ (Zuschlag gemäß Gebot) und nicht das Modell eines Einheitspreises auf der Basis des letzten bezuschlagten Gebotes (Uniform Pricing). Die durchschnittlichen Preise der Gebote sanken von Runde zu Runde.

Der auf diese Weise fixierte Preis wird für mindestens 20 Jahre ab Inbetriebnahme gezahlt. Damit bietet er eine sichere Kalkulationsgrundlage für die Investoren und Planer.

Die Befürchtungen, dass kleinere Bieter nicht mehr an den Verfahren teilnehmen könnten, bestätigte sich nicht: In allen Ausschreibungsrunden haben Bieter verschiedener Rechtsformen und Projektgrößen teilgenommen. Dennoch fällt auf, dass einige Projektentwickler mit einer großen Anzahl an bezuschlagten Projekten in den Ausschreibungsrunden vertreten sind.

Vielfalt soll erhalten bleiben

Die Projektgesellschaften nahmen in den meisten Fällen die Gebote an, bei denen sie den Zuschlag erhalten hatten, und stellten die erforderlichen Zweitsicherheiten.

Auch im neuen EEG 2017 ist der Ausbaukorridor festgelegt. Er beschreibt, wie weit die Photovoltaik ausgebaut werden soll. Das Ausschreibungsverfahren stellt sicher, dass nur so viel zugebaut wird, wie auch gewollt ist: Erwartungsgemäß werden nur Projekte mit Zuschlag umgesetzt.

Ein Nachrückverfahren existiert nicht mehr. Das bedeutet: Wenn ein Akteur einen Zuschlag erhält, seine Zweitsicherheit allerdings nicht stellt, rückt keiner mit dem nächsthöheren Preis nach. Die Vielfalt der Akteure soll auch im EEG 2017 erhalten bleiben.

Dies liegt im Interesse des Gesetzgebers, weil der Wettbewerb die Förderhöhe senkt. Insbesondere die vielen kleinen Akteure in den Bürgerenergieprojekten sorgen für mehr Akzeptanz der Energiewende.

Drei Runden im Jahr

Dreimal jährlich sollen Ausschreibungen stattfinden. Es wird ein Höchstpreis für die Ausschreibung von Freiflächenanlagen und Dachanlagen größer als 750 Kilowatt festgelegt und veröffentlicht. Im Rahmen der Ausschreibungen können deutschlandweit maximal zehn Anlagen, die auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden sollen, bei den Geboten berücksichtigt werden. Das EEG 2017 ermöglicht es den einzelnen Bundesländern, durch Verordnungen Projekte auf Ackerflächen zuzulassen.

Mittlerweile unter sechs Cent

Als erste Bundesländer haben Baden-Württemberg und Bayern eine Verordnung zur Öffnung der Ausschreibung auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten beschlossen. Demnach können in Baden-Württemberg jährlich bis zu 100 Megawatt und in Bayern bis zu 30 Projekte bei den Ausschreibungsrunden bezuschlagt werden.

Die zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen im Jahr 2017 endete Anfang Juni. Erneut wurden 200 Megawatt ausgeschrieben. Der höchste Zuschlagswert lag bei 5,9 Cent je Kilowattstunde, also erstmals unter sechs Cent.

So funktioniert das Verfahren

Der Zubau durch Ausschreibungen war 2015 und 2016 pro Jahr auf 500 Megawatt begrenzt, erhöht sich allerdings ab 2017 auf 600 Megawatt. Die Obergrenze pro Projekt liegt bei zehn Megawatt und die Untergrenze bei 750 Kilowatt, die sowohl für Freiflächenanlagen als auch für Dachanlagen relevant sind.

Die Gebote müssen bis zum jeweiligen Gebotstermin (nächster Termin: 1. Oktober 2017) bei der Bundesnetzagentur eingehen. Die Bieter müssen bei jedem Gebot eine Erstsicherheit von fünf Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung auf das Konto der Bundesnetzagentur einzahlen oder durch Bietungsbürgschaft hinterlegen. Nach Erhalt des Zuschlags wird die Erstsicherheit automatisch vorerst eingezogen.

Reduzierte Zweitsicherheit

Erhält der Bieter den Zuschlag und nimmt ihn an, muss er innerhalb von zehn Tagen eine zweite Sicherheit in Höhe von 45 Euro pro bezuschlagtem Kilowatt (beziehungsweise 50 Euro als Sicherheit insgesamt) stellen. Diese Sicherheiten (Erst- und Zweitsicherheit) dienen als Pfand für die Realisierung der Anlage. Insgesamt betragen sie rund fünf Prozent der Investitionskosten.

Verfügt das Projekt bereits über einen beschlossenen B-Plan oder einen Planfeststellungsbeschluss, wie in Paragraf 37 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c oder Buchstabe d geregelt, kommt der Gesetzgeber dem Bieter entgegen. In diesen Fällen kann er die Zweitsicherheit auf 20 Euro pro Kilowatt reduzieren.

Wenn der Bieter das Projekt nicht innerhalb von zwei Jahren baut und keinen Antrag auf Ausstellung einer Förderberechtigung stellt, erlöschen die erteilten Zuschläge und die gesamte Sicherheit wird als Pönale eingezogen.

Verzögerungen und Flächentausch

Einen ersten Einschnitt erhält der Bieter bereits nach dem Verstreichen von 18 Monaten ohne Beantragung der Zahlungsberechtigung, da nach Paragraf 54 EEG 2017 der Wert seines Zuschlags dann um 0,3 Cent pro Kilowattstunde aus der bezuschlagten Leistung reduziert wird.

Ein Flächentausch, das heißt wenn der Standort nicht mit den im Gebot beantragten Flurstücken übereinstimmt, ist gemäß Paragraf 54 EEG weiterhin möglich. Allerdings verringert sich auch hier der anzulegende Wert nach Paragraf 38 b um 0,3 Cent pro Kilowattstunde.

Drohende Strafen

Wenn der Bieter das Projekt nicht innerhalb von zwei Jahren baut und keinen Antrag auf Ausstellung einer Förderberechtigung stellt, erlöschen die erteilten Zuschläge. Dann muss der Bieter eine Strafzahlung in Höhe der Erstsicherheit und eine zusätzliche Gebühr zahlen.

Für Zuschläge, die innerhalb der ersten neun Monate nach Bekanntgabe zurückgegeben werden, wird eine geringere Strafzahlung erhoben, als beim Erlöschen der Gebote fällig würde. Ein Bieter, der in den Versteigerungsrunden nicht zum Zuge kommt, darf in den folgenden Runden erneut bieten, bis er einen Zuschlag erhält.

Bremer Landesbank

Bisher rund 550 Megawatt Photovoltaik finanziert

Mit ihrem Engagement für erneuerbare Energien gehört die Bremer Landesbank (BLB) zu Deutschlands bedeutendsten Finanzierungspartnern in diesem Markt. Zwischen 2012 und 2016 finanzierte die Bank mehr als 250 Projekte zur Erzeugung sauberer Energie mit einem Finanzierungsvolumen von knapp vier Milliarden Euro und einer elektrischen Nennleistung von knapp drei Gigawatt.

Ihr Marktanteil beträgt mehr als zehn Prozent. Seit 2003 wurden durch die BLB 90 Photovoltaikprojekte überwiegend auf Freiflächen mit einer installierten Leistung von rund 550 Megawatt finanziert.

www.bremerlandesbank.de

BEE/Energy Brainpool

Verband fordert Steuer auf Kohlendioxidt

Der Preis für Emissionen in der Energiewirtschaft sollte grundsätzlich aus zwei Komponenten bestehen: dem bestehenden EU ETS und einer Steuer auf Kohlendioxid. Das fordert der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE). Im Jahr 2020 sollten Emissionen demnach mit rund 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid bepreist werden.

Das bedeutet bei einem Zertifikatspreis von fünf Euro pro Tonne Kohlendioxid einen festen Steueraufschlag von 20 Euro pro Tonne. Bei negativen Strompreisen sieht der Vorschlag eine vollständige Internalisierung der Kohlendioxidkosten vor. Wie das aussehen könnte, hat das Beratungsunternehmen Energy Brainpool für den BEE berechnet. Die Studie untersucht verschiedene Preise und Steuern mit ihren Auswirkungen auf das Klima, die Strompreise und die EEG-Umlage.

Klimaschutz im Sinne des Pariser Abkommens

Ein Kernelement des Vorschlags ist demnach, dass eine nationale Kohlendioxidsteuer mit den europäischen Klimaschutzinstrumenten kombinierbar bleibt. Die Steuer soll den Emissionshandel so lange ergänzen, bis dieser zu einem Instrument weiterentwickelt werde, mit dem auch tatsächlich das Klima im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens geschützt werde.

„Der BEE greift die Klimaschutzziele der Bundesregierung auf und schlägt mit einer Kohlendioxidsteuer eine marktwirtschaftliche Lösung für den Stromsektor vor“, sagt Harald Uphoff, kommissarischer Geschäftsführer des BEE. So könnten die nationalen Klimaschutzziele mit möglichst geringem Aufwand erreicht werden.

Keine Zusatzkosten für die Stromkunden

Damit für die Stromkunden keine Kosten entstehen, soll die vorhandene Stromsteuer in eine Kohlendioxidsteuer umgewandelt werden. „Die Berechnungen von Energy Brainpool zeigen, dass ein Preis von 20 Euro pro Tonne Kohlendioxid die Emissionen im Stromsektor im Jahr 2020 um ein Drittel reduziert. Zudem wird bereits mit 20 Euro pro Tonne Kohlendioxid die Hälfte der Klimaschutzwirkung eines Preises von 80 Euro pro Tonne erreicht“, sagt Uphoff.

www.bee-ev.de

Die Autorin

Corinna Tiesch

ist Spezialistin für erneuerbare Energien bei der Bremer Landesbank. Sie begann ihre berufliche Laufbahn bei der Landesbank Schleswig-Holstein (der heutigen HSH Nordbank). Nach der Ausbildung zur Bankkauffrau und dem Studium an der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein arbeitete die Betriebswirtin (BA) zunächst in Kiel als Kreditsachbearbeiterin und -analystin in der Transport- und Flugzeugfinanzierung. 1999 wechselte sie als Kundenbetreuerin zur Aviation Finance nach London, einer Abteilung der Landesbank Schleswig-Holstein. 2003 zog es die heute 43-Jährige zur Bremer Landesbank (BLB) – zunächst zur Schiffs- und Flugzeugfinanzierung. Ab 2007 war sie in den erneuerbaren Energien tätig – bis 2015 hauptsächlich als Kundenbetreuerin in der Photovoltaik.

Jetzt weiterlesen und profitieren.

+ PV E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Fokus PV: Sonderhefte (PDF)
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
+ Adresseintrag im jährlichen Ratgeber
uvm.

Premium Mitgliedschaft

2 Monate kostenlos testen