Manchmal müssen der Netzverknüpfungspunkt bestimmt und die Netzverträglichkeit geprüft werden. Leitungen werden verlegt und angeklemmt, Fernwirkeinrichtungen in Betrieb genommen. Immer ist der Netzbetreiber involviert.
Manchmal hätte er gern seine Aufwendungen vom Anlagenbetreiber ersetzt. Der sieht die Sache oftmals anders und ist erstaunt, dass er neben dem von ihm beauftragten Solarfachbetrieb auch den Netzbetreiber bezahlen soll.
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Empfehlung der Clearingstelle
Es ist nicht überraschend, dass viele Anfragen zu diesem Thema die Clearingstelle EEG/KWKG erreichen, insbesondere wenn es um die Anbindung der EEG-Anlage an einen vorhandenen Hausanschluss geht. Manchmal geht es nur um einige Euro, in anderen Fällen aber um erhebliche Summen.
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Grund genug für die Clearingstelle, die im Zuge des Netzanschlusses einer Energieerzeugungsanlage anfallenden Kosten grundlegend zu untersuchen und den Beteiligten einen Leitfaden an die Hand zu geben. Er erläutert, welche Kosten sie selbst und welcher der Gegenüber zu bestreiten hat. Dies erklärt den Umfang der 49 Seiten starken Empfehlung 2022/22-VIII vom 9. November 2023. Allein die Leitsätze nehmen sieben Seiten ein. (gekürzt, HS)
Den vollständigen Report lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der photovoltaik, die am 16. Februar 204 erschienen ist. Online haben wir den Beitrag hier für Sie freigeschaltet.
Dr. Thomas Binder ist Rechtsanwalt. Seine Kanzlei in Freiburg im Breisgau ist auf das EEG und Solarenergie spezialisiert. Seit 2004 berät er seine Klienten deutschlandweit zu allen Rechtsfragen rund um die Photovoltaik. Er kennt die technischen und betriebswirtschaftlichen Hintergründe einer Solarinvestition ebenso wie die Geschäftspraxis zwischen Netzbetreibern, Anlagenbetreibern und Photovoltaikfachfirmen.
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